Auch Beamte sollen bis 67 arbeiten

Die sonst so geübten Streithähne der großen Koalition blieben diesmal gelassen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nutzte zwar die großen Buchstaben des Boulevards für seine Ankündigung, dass auch die 360 000 Beamten, Soldaten und Richter des Bundes wie die gesetzlich Versicherten künftig bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müssen. Doch der Vorgang taugte gestern ganz und gar nicht zum Aufreger.

Berlin. Die Übertragung der Rentenreform auf die Beamten ist nämlich innerhalb der großen Koalition unstrittig. Bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, man werde "Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Systeme wirkungsgleich in das Versorgungsrecht der Beamten übertragen". Den Gleichklang "fordern die Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung von uns", betonte daher der Geschäftsführer der SPD, Olaf Scholz.

Also wird die Bundesregierung auch für Beamte das Pensionsalter in den Jahren 2012 bis 2029 von 65 schrittweise auf 67 Jahre heraufsetzen. Beamte, die früher in Pension gehen wollen, müssen ebenfalls Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat hinnehmen. Der Höchstsatz liegt bei 14,4 Prozent. Zum Vergleich: Ein 1964 geborener Arbeitnehmer, der nach 35 Versicherungsjahren - also dem frühestmöglichen Zeitpunkt - in Rente geht, muss auch Einbußen von 14,4 Prozent verkraften.

Zudem sollen Beamte wie die Rentenversicherten nach 45 Berufsjahren weiter abschlagsfrei mit 65 in Pension gehen dürfen. Bei der Anerkennung von Hochschulzeiten werden Beamte dem Entwurf zufolge aber anders behandelt als Arbeitnehmer. Während bei der Rente bis zu drei Jahren der Hochschulzeit nicht mehr rentensteigernd angerechnet werden, soll die Anrechnungszeit bei Beamten von drei Jahren nur auf 855 Tage gekürzt werden. Sonst würden die Pensionskürzungen zu stark ausfallen; ein Rentner büßt laut Ministerium maximal 59,11 Euro Rente ein, ein Beamter bei vollem Verlust der drei Hochschuljahre bis zu 450 Euro Pension.

Selbst der Beamtenbund blieb angesichts des Vorhabens gelassen. Der Plan des Ministers ist keine Überraschung: Immer, wenn es Einschnitte in der Rentenversicherung gegeben habe, seien diese wirkungsgleich auf die Beamten übertragen worden, kommentierte der Vorsitzende Peter Heesen. Zumal schon Anfang Juli mit den Verbänden offiziell darüber gesprochen worden war. Strittig könnte daher nur ein anderer Punkt werden: Der Beamtenbund fordert Ausnahmeregelungen. Beim Pensions-Eintrittsalter müsse "auch die körperliche Belastung des Berufs eine Rolle spielen", hieß es mit Blick auf Feuerwehrleute und Polizisten.

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