Aus dem Europastreit ist die Luft raus

Im Streit um die Europapolitik ist die CSU von ihrem Kurs "Nationalstaat vor Europa" abgerückt. Die Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Bundesrat in Europa-Angelegenheiten soll zukünftig ein Gesetz regeln.

Berlin. (wk) Noch vor einem Monat standen sich CSU und CDU in der Europapolitik so hart gegenüber, dass Angela Merkel zu ihrem CSU-Parteichefkollegen Horst Seehofer nach Kloster Banz reisen musste, um die Wogen etwas zu glätten. Die Christsozialen wollten das Verfassungsgerichtsurteil zum Lissabon-Vertrag nutzen, um dem Bundestag bei allen Europathemen das letzte Wort zu geben. Seine Stellungnahmen sollten für die Regierung verbindlich sein, gleich einem imperativen Mandat. Und bei jeder künftigen EU-Erweiterung sollte es Volksabstimmungen geben. Nationalstaat vor Europa, das war die Devise.

Inzwischen ist die Luft raus aus dem Streit. In den All-Parteien-Verhandlungen der vergangenen Wochen wurde weitgehend unbemerkt eine Einigung erzielt. Heute sollen die letzten Feinheiten beschlossen werden, so dass die Gesetzentwürfe nächste Woche bei der Sondersitzung des Bundestags eingebracht werden können. Ziel ist eine Verabschiedung noch im September, damit Deutschland den Lissabon-Vertrag vor dem zweiten irischen Referendum ratifiziert hat. Die Drohung, diesen Zeitplan zur Not platzen zu lassen und damit den Lissabon-Vertrag insgesamt zu gefährden, gehörte zu den ersten Positionen, die die CSU räumte.

Aber auch inhaltlich findet sich von ihren Kernforderungen wenig wieder. Nach dem letzten Verhandlungsstand soll aus der bisherigen Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Europa-Angelegenheiten nun ein förmliches Gesetz werden, um der Kooperation, wie vom Verfassungsgericht gefordert, größere Verbindlichkeit zu geben. Volksentscheide über neue EU-Mitglieder sind in den bisherigen Gesetzentwürfen nicht vorgesehen. Kern der Neuerungen, auf die sich alle Parteien mit Ausnahme der Linken geeinigt haben, ist die in einem weiteren Gesetz vorgesehene Regelung, dass der Bundestag stets mit einem Gesetz zustimmen muss, wenn die EU sich zusätzliche Kompetenzen nehmen will.

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