BND am Wendepunkt

Der Untersuchungsbericht zur Bespitzelung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst und seine Veröffentlichung sind erst der Beginn der Aufklärung, nicht ihr Ende. Zwar liegen inzwischen viele Fakten auf dem Tisch, aber sind es alle?

Wer betrieb die Aktionen? Wer wusste davon, billigte sie oder ordnete sie gar an? Wer trägt die politische Verantwortung? Das sind Fragen, die einen Untersuchungsausschuss mehr als rechtfertigen. Den gab es schon aus geringeren Anlässen. Zwar wurde nur ein halbes Dutzend Journalisten ausgeforscht, aber die Quantität ist nicht entscheidend. Es geht um die Qualität des Vergehens. Einige im BND haben ihren Auftrag, den Schutz unseres Gemeinwesens vor äußeren Bedrohungen, offenbar gründlich missverstanden. Sie haben, um Informationslecks im Amt aufzuspüren, Journalisten ausgeforscht und sie durch Kollegen ausforschen lassen. Sie haben also die Interessen ihres Dienstes über die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gestellt. Ein Nebenstrang der Empörung führt zu jenen Journalisten, die sich als informelle Mitarbeiter willig missbrauchen ließen oder gar andienten. Aber wenn eine Institution nur genug Geld, Lockungen und Drohungen einsetzt, wird sie immer welche finden, die nicht widerstehen können. Diese Journalisten müssen mit ihrem Verhalten selbst ins Reine kommen; das Gemeinwesen aber nicht mit einem Amt, das solchen Verrat - auch ein Verrat an der Berufsehre der Journalisten - initiiert oder fördert. Personelle Konsequenzen sind unausweichlich, denn der BND braucht einen Schuss vor den Bug, damit dort jeder wieder kapiert, für welchen Staat er arbeitet. Die Affäre muss ein Wendepunkt werden. Wenn die Geheimdienste begännen, ein Staat im Staate zu werden, gehörten sie abgeschafft. Da sie aber gebraucht werden - zumal in Zeiten terroristischer Bedrohungen - , kann die Konsequenz nur lauten, ihre Arbeit auf eine neue Grundlage zu stellen. Dabei gelten drei Leitgedanken: Kontrolle, Kontrolle und nochmal Kontrolle. In einem demokratischen Staat hat ein Dienst an seiner Eigenschaft als "geheim" Abstriche hinzunehmen. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für diese Aufgabe bisher offenbar zu zahnlos. Seine Rechte müssten erweitert werden. Es müsste wie ein Untersuchungsausschuss agieren können. Jeden jederzeit vorladen, jede Akte einsehen, Zeugen unter Eid vernehmen dürfen. Und es müsste die Öffentlichkeit über Fehlentwicklungen von sich aus informieren und dafür eine Rechtsgrundlage bekommen. Die jetzige Affäre ist nur bekannt geworden, weil der Untersuchungsbericht einer Zeitung zugespielt wurde. Sonst hätte nie jemand etwas erfahren. Statt sich über diesen Bruch der Vertraulichkeit zu empören, sollten die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums anerkennen, dass es, womöglich in ihren Reihen, einen gab, der ein Gefühl für die Maßstäbe hatte. nachrichten.red@volksfreund.de

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