Bentemann wollte selbst gehen

Der Streit am evangelischen Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium (DBG) in Schweich um Schulleiter Heinrich Bentemann geht weiter. Nun wurde bekannt, dass Bentemann im Dezember seinen Posten in Schweich aufgeben wollte, darüber aber offenbar nicht den Schulträger informierte.

 Die Stille täuscht: Noch immer rumort es hinter dieser Schulfassade. TV-Foto: Archiv/Kerstin Pätzold

Die Stille täuscht: Noch immer rumort es hinter dieser Schulfassade. TV-Foto: Archiv/Kerstin Pätzold

Schweich. Der am 20. Dezember ausgesprochenen Beurlaubung waren andauernde interne Dissonanzen zwischen Stiftung, Schulleiter und Lehrerkollegium vorausgegangen. Wie seine Rechtsanwältin Margit Bastgen nun mitteilte, hatte Bentemann bereits im Spätherbst selbst die beruflichen Konsequenzen ziehen wollen.Bastgen: "Nachdem die Stiftung seit Herbst 2006 permanent unberechtigte Kritik an Herrn Bentemann angebracht hatte, bot er seinerseits Anfang Dezember an, freiwillig zu gehen und sich um eine anderweitige Schulleiterstelle zu kümmern." Dieses Bemühen um eine andere Schulleiterstelle habe die Stiftung durch ihren Alleingang vom 20. Dezember jedoch zunichte gemacht. An einen Wechsel sei nach diesem Vorgang und der sich daraus ergebenden öffentlichen Diskussion nicht mehr zu denken gewesen. Ein für Anfang Januar anberaumtes Vorstellungsgespräch an einer Schule in Hannover sei von ihrem Mandanten daher als völlig aussichtslos abgesagt worden.Nach Angaben des stellvertretenden Stiftungsvorsitzenden Rainer Marmann war der Schulträger über Bentemanns Absichten im Dezember nicht infomiert gewesen. Marmann: "Wir haben auch erst kürzlich davon erfahren. Warum hat man uns im Dezember nichts gesagt? Dann hätten wird doch noch etwas abgewartet, statt die Beurlaubung auszusprechen." Dazu Anwältin Bastgen: "Aus meinen Unterlagen geht klar hervor, dass zumindest die Landeskirche und deren Justiziarin darüber infomiert waren. Wieso dies angeblich nicht an die Stiftung weitergegeben wurde, kann ich nicht beurteilen." Dass die Beurlaubung rechtswidrig war, bestätigte inzwischen indirekt der Verwaltungsgerichtshof als höchstes Rechtsgremium der Evangelischen Kirche in Deutschland. Mit Beschluss vom 5. Mai (Aktenzeichen VGH 2/07) hatte der Verwaltungsgerichtshof in dem Verfahren wegen der Freistellung vom 20. Dezember entschieden, dass die Stiftung die Kosten des Verfahrens trage. Zwei Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Laut Rechtsanwältin Bastgen führe das Gremium in seiner Begründung ausdrücklich aus, dass die Stiftung im Rechtsstreit um die Beurlaubung unterlegen wäre. "Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs die Freistellung vom 20. Dezember bis zum 20. März rechtswidrig war", erklärt die Anwältin. Inzwischen stehen weitere Verfahren im Fall "Bentemann" an. Vor dem Trierer Arbeitsgericht klagt Bentemann auf vertragsgerechte Beschäftigung als Schulleiter mit allen Rechten und Pflichten. Erster Verhandlungstermin ist am Freitag, 25. Mai, 10.15 Uhr. In einer weiteren Klage vor dem Arbeitsgericht wirft der Schulleiter dem Schulträger eine "rechtswidrige Freistellung und sich daraus ergebende rufschädigende Maßnahmen" vor. Gefordert werden Schmerzensgeld, die Unterlassung ehrverletzender Äußerungen sowie die Einstellung weiterer Mobbinghandlungen. Die Verhandlung vor dem Trierer Arbeitsgericht ist auf den 1. Juni, 11 Uhr, anberaumt. Meinung Die Köpfe der Hydra Der Fall "Bentemann" erinnert mehr und mehr an das altgriechische Sagenmonster Hydra: Für jeden Kopf, der diesem Ungetier abgeschlagen wird, wachsen drei neue Häupter nach. Scheint eine Frage zum Verhältnis des Schulleiters zu Schulträger, Kollegium und Eltern geklärt, ergibt sich gleich eine ganze Palette neuer Fragen. Warum wird erst nach einem halben Jahr bekannt, dass Bentemann angeblich schon Anfang Dezember freiwillig den Hut nehmen wollte? Warum wusste die Landeskirche davon, angeblich nicht aber die Stiftung? Gibt es da vielleicht auch Kommunikationsprobleme? Fragen über Fragen. f.knopp@volksfreund.de

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