Burger ist nicht Burger

BERLIN. Der Bundesrechnungshof hat den Finanzämtern vorgeworfen, so genannte Einkommensmillionäre unzureichend zu prüfen und so Steuerausfälle in Kauf zu nehmen.

Fast-Food-Restaurants erfreuen sich großer Beliebtheit. Dabei wissen die wenigsten, dass der gleiche Burger unterschiedlich besteuert wird. Kauft ein Kunde seine Speisen bei McDonalds & Co, um sie dort zu verzehren, muss das Unternehmen 16 Prozent Umsatzsteuer abführen. Nimmt er das Essen mit, werden nur sieben Prozent fällig. Von der Verbuchung erfährt der Gast nichts. So kann der Restaurantbesitzer seinen Verdienst an der Ware um neun Prozent steigern, wenn er den Burger fälschlich als "Außer-Haus-Verkauf" erfasst. Diese Regelung ist nur ein Fall unter vielen, die der Bundesrechnungshof in seinem Jahresbericht aufgelistet hat. Für den aktuellen Prüfzeitraum beziffert Rechnungshof-Präsident Dieter Engels den Schaden auf rund zwei Milliarden Euro. Allein der Umsatzsteuerausfall in der Fast-Food-Gastronomie wird mit 400 Millionen Euro angegeben. Im Vergleich zur fiskalisch schonenden Behandlung so genannter Einkunftsmillionäre ist das aber womöglich nur ein bescheidener Betrag. Nach einer bundeseinheitlichen Verordnung soll jener Personenkreis mit jährlichen Einkünften von mehr als 500 000 Euro regelmäßig durch die Finanzämter überprüft werden. Nach Erkenntnissen des Bundesrechnungshofs finden diese Prüfungen im Bundesdurchschnitt aber nur bei 15 Prozent der Einkunftsmillionäre statt. Immerhin hat jede Untersuchung zu Mehrreinnahmen von durchschnittlich 135 000 Euro geführt. Offenbar ist der Fiskus auch bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung unzureichend engagiert. Nur zwei Prozent aller Unternehmen würden im Durchschnitt pro Jahr dieser Prüfung unterzogen. Statistisch gesehen muss demnach ein Betrieb nur alle 50 Jahre fürchten, vom Fiskus stärker behelligt zu werden. Wo es besonders lax zugeht, kommen die Sonderprüfer rechnerisch nur alle 77 Jahre vorbei. Die Folgen sind Einnahmeausfälle auch im Bundeshaushalt. Das Problem besteht nach Ansicht von Engels darin, dass die Länder kein Interesse haben, ihre Verwaltungskosten zu erhöhen, um für den Bund die Steuern einzutreiben. Auch diesmal sorgt die Bundeswehr als größte Einrichtung des Bundes für zahlreiche Vorkommnisse. So könnte die Truppe jährlich 17 Millionen Euro einsparen, wenn sie für die normale Fahrschulausbildung zivile Fahrschulen nutzen würde. Ein besonders krasser Fall: Auf dem Truppenübungsplatz Munster-Nord in Niedersachsen wurden großflächige Vergiftungen mit einem äußerst teuren Verfahren bekämpft. Bis Anfang 2005 waren über 116 Millionen Euro aufgelaufen. Die Rechnungsprüfer beschränken sich freilich nicht auf ein Klagelied. Für die Fast-Food-Restaurants schlagen sie übrigens vor, die Umsatzsteuer auf 16 Prozent zu vereinheitlichen - egal, ob In- oder Außer-Haus-Verkauf.

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