CHRONOLOGIE

EifelerMissbrauchsfall 1994 bis 2000: Der mittlerweile 64-jährige Rentner missbraucht vier Jungen im Alter von acht bis 15 Jahren. 19 Fälle sexuellen und schweren sexuellen Missbrauchs (auch Oral- und Analverkehr) gelten als einwandfrei bewiesen, drei gilt es noch vor Gericht zu klären.

Die Jungs trinken bei ihm auch Alkohol und sehen Porno-Videos an. Zudem liegen illegal drei Waffen samt Munition frei zugänglich im Haus. Er lockt die Jungs mit Geschenken. 5. Februar 2002: Zwei der vier Opfer brechen ihr Schweigen und erstatten Anzeige. Die beiden anderen Jungs folgen ihrem Beispiel. 6. Februar 2002: Der Haftbefehl wird gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. 28. November 2003: Urteil im ersten Prozess: sechs Jahre und drei Monate Haft als Gesamtstrafe für alle 22 Fälle. Der Angeklagte legt Revision ein. 5. Mai 2004: Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt das Gesamturteil teilweise auf, weil das Landgericht (LG) Trier in drei der 22 Fälle das Alter eines der Opfer zum Tatzeitpunkt falsch errechnet hatte. 27. Oktober 2004: Die LG-Jugendkammer beschließt für die drei vom BGH beanstandeten Fälle einen neuen Prozess samt Beweisführung und für die übrigen 19 Fälle eine Verhandlung, um für sie eine Gesamtstrafe zu bilden. 21. Dezember 2004: Für die 19 Fälle verurteilt das LG den Rentner zu fünf Jahren und drei Monaten Haft. Der Haftbefehl bleibt außer Vollzug, weil laut LG keine Fluchtgefahr besteht und das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. 18. Januar 2005: Hauptverhandlung für die drei ausgeklammerten Fälle. (vog)

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