DRK-Schwestern verlieren ihre Sonderstellung

Erfurt · Erfurt (dpa) Die 25 000 Rotkreuz-Schwestern in Deutschland haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ihren arbeitsrechtlichen Sonderstatus verloren. Sie gelten damit als Leiharbeiterinnen, wenn sie von den bundesweit 33 Schwesternschaften in Kliniken und Krankenhäuser außerhalb der DRK-Organisation eingesetzt werden.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der den Sonderstatus der Schwestern nicht anerkannte, änderte das Bundesarbeitsgericht am Dienstag seine Rechtsprechung. Bisher galten die DRK-Schwestern als Vereinsmitglieder, nunmehr werden sie als Arbeitnehmer betrachtet. Damit fallen sie unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das die Einsatzdauer begrenzt. Für den Präzedenzfall sorgte eine Klage der Ruhrlandklinik in Essen, die Rotkreuzschwestern beschäftigt.
Die Gewerkschaft Verdi begrüßte die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Sie erwartet, dass die dauerhafte Ausleihe an Kliniken außerhalb des DRK nun beendet wird. "DRK-Schwestern müssen in Zukunft mit den Beschäftigten der Einsatzbetriebe gleichgestellt - oder noch besser - in diese Betriebe übernommen werden", sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Nach dem neuen Zeitarbeitsgesetz, das Anfang April in Kraft tritt, ist der Einsatz von Leiharbeitern auf maximal 18 Monate begrenzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort