Dank für Spenden

Berlin. Die Deutschen nehmen großen Anteil an der Flutkatastrophe in Asien und spenden eifrig. Nun prüft das Bundesfinanzministerium, ob diese Haltung nicht noch vom Fiskus wohlwollend begleitet werden kann.

Guido Westerwelle hatte die Diskussion in Gang gebracht. Anfang der Woche regte der FDP-Chef an, wie in Kanada auch in Deutschland Spenden aus dem Januar für die Flutopfer in Südasien noch für das Jahr 2004 steuermindernd anzuerkennen. Auch wenn Bundeskanzler Gerhard Schröder glaubt, dass niemand bei seiner Spende die Steuerersparnis im Hinterkopf hat, prüft das Finanzministerium jetzt dennoch diesen Vorstoß. Ende Januar soll dazu ein Ergebnis vorliegen.Weiterer Anreiz

Westerwelle erhofft sich von seiner Idee einen weiteren Spendenanreiz. Und der resultiert vor allem aus der Senkung des Spitzen- und Eingangssteuersatzes zum 1. Januar 2005. Kann also die für die Flutopfer bezahlte Zuwendung noch für 2004 geltend gemacht werden, würde wegen der höheren Steuersätze die Ersparnis des Spenders etwas größer ausfallen. Bei einer Summe von 50 bis 100 Euro dürfte dies im Vergleich zu 2005 aber zusätzlich nur ein "einstelliger Euro-Betrag" sein, wie es aus dem Finanzministerium heißt. Ob die rückwirkende Anerkennung nun kommt oder nicht, wer den notleidenden Menschen finanzielle Hilfe zukommen lässt, wird in der Regel vom Finanzamt belohnt. Spenden sind als so genannte Sonderausgaben steuerlich begünstigt, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, weiß der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). So müssen die Zuwendungen laut Gesetz der Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher, kultureller oder gemeinnütziger Zwecke dienen. Besondere Regelungen gelten für Zuwendungen an Stiftungen und an politische Parteien. Soll eine Spende vom Finanzamt anerkannt werden, muss mit der Steuererklärung eine Spenden- beziehungsweise Zuwendungsbescheinigung eingereicht werden. Das Bundesfinanzministerium hat verbindliche Muster veröffentlicht, deren Verwendung zwingende Voraussetzung für den Spendenabzug ist. Für Gaben bis 100 Euro sowie für Spenden im Zusammenhang mit Katastrophenfällen wie jetzt in Asien bedarf es aus Vereinfachungsgründen keiner Spendenbescheinigung. Hier genügt als Nachweis in der Regel der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts. Doch die Finanzverwaltung behandelt längst nicht alle Zuwendungen gleich. So können die Spenden für kirchliche, religiöse und gemeinnützige Zwecke nur bis zu einer Höhe von fünf Prozent der eigenen Einnahmen steuermindernd geltend gemacht werden. Zuwendungen an Vereinigungen, die wissenschaftliche, mildtätige und kulturelle Zwecke unterstützen sind bis zu zehn Prozent der Einkünfte steuerbegünstigt. Nicht jede Spende wird auch wirklich steuermindernd wirksam. Voraussetzung ist, dass sie ohne nennenswerte Gegenleistung erfolgt. Wer zum Beispiel Wohlfahrtsbriefmarken benutzt, eine Benefiz-CD oder eine teure Karte für eine Wohltätigkeitsveranstaltung kauft, tut Gutes, kann aber diese Ausgaben nicht in der Steuererklärung geltend machen. Schließlich kommt der Spender in den Genuss einer Leistung. Eine Sonderregelung gibt es lediglich beim Erwerb von Unicef-Karten und -Kalendern. Hier können 75 Prozent des Kaufpreises als Spende abgesetzt werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort