Das Lexikon auf volksfreund.de: Ein Zettel, zwei Entscheidungen

Trier · Die Bundestagswahl von A bis Z im Lexikon von volksfreund.de: Jeder Bürger hat zur Bundestagswahl zwei Stimmen, die Erst- und die Zweitstimme. Insgesamt sind 598 Bundestagsmandate (Sitze) zu besetzen.

(mc) Erststimme: Die Hälfte der Mandate wird über Direktwahlen in den bundesweit 299 Wahlkreisen vergeben. Die Region Trier ist auf drei Wahlkreise verteilt. In jedem Wahlkreis stellen sich unterschiedlich viele Kandidaten dem Wähler direkt zur Wahl. Sieger ist, wer die meisten Wählerstimmen gewinnt. Dabei reicht die relative Mehrheit aus. In diesem Fall ist auch nicht eine Stichwahl zwischen den zwei Bestplatzierten (wie etwa bei der Bürgermeisterwahl in Rheinland-Pfalz) notwendig. Der Wähler wählt also mit der Erststimme seinen regionalen Vertreter im Bundestag.

Zweitstimme: Mit ihr wählt der Bürger nicht direkt einen Kandidaten, sondern entscheidet sich für die Landesliste einer der zur Wahl zugelassenen Parteien. Die Rheinland-Pfälzer haben die Auswahl zwischen 13 Parteien. Die Zweitstimme entscheidet darüber, in welchem Kräfteverhältnis die Parteien im Bundestag vertreten sind: Eine Partei erhält umso mehr Mandate, je höher ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen ist.



Sperrklausel:
Eine Partei zieht allerdings nur dann ins Parlament ein, wenn sie mindestens fünf Prozent der Wählerstimmen (sogenannte Fünf-Prozent-Klausel) für sich gewinnt.Außerdem gilt, dass eine Partei zwar mit der Zweitstimme an der Sperrklausel scheitern kann, bei Erlangung von mindestens drei Direktmandaten (Erststimme) aber trotzdem im Bundestag vertreten ist.



Sitzverteilung:
Für das Ermitteln des Wahlergebnisses kommt bei der bevorstehenden Bundestagswahl das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren zum Einsatz. Dabei werden die Gesamt-Zweitstimmen nach einer bestimmten Formel auf die Parteien verteilt, die die Fünf-Prozent-Hürde überwunden haben. Die dadurch einer jeweiligen Partei bundesweit zustehenden Sitze werden anschließend nach dem gleichen Verfahren auf die einzelnen Landeslisten verteilt.

Eine festgelegte Zahl an Abgeordneten für ein einzelnes Bundesland gibt es nicht. Entscheidend sind die Stimmenanteile der Landeslisten.



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