Das ändert sich für Patienten und Versicherte

BERLIN. Viele Bestimmungen der gestern im Bundestag verabschiedeten Gesundheitsreform treten zum 1. April in Kraft, andere erst in den Folgejahren. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen für Patienten und Versicherte.

BEITRAGSSATZ: Schon im Vorfeld der Reform haben die gesetzlichen Krankenkassen den Beitrag um etwa 0,6 auf durchschnittlich 13,9 Prozent angehoben. Zusammen mit dem allein vom Arbeitnehmer zu tragenden Sonderbeitrag (0,9 Prozent) liegt er jetzt bei 14,8 Prozent. Laut Gesetz wird die Bundesregierung erstmals im November 2008 einen staatlichen Einheitsbeitrag für das Folgejahr festlegen. Seine Höhe ist noch völlig offen.KASSENWECHSEL: Bereits mit dem Stichtag 2. Februar wird Gutverdienern der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung erschwert. Nur wer mindestens drei Jahre lang über der Pflichtversicherungsgrenze (monatlich 3975 Euro) verdient hat, darf in die private Krankenkasse. Bislang galt eine Frist von einem Jahr.VERSICHERUNGSPFLICHT: Zum 1. April müssen ehemals gesetzlich Versicherte im Krankheitsfall bei einer gesetzlichen Kasse versichert sein. Tun sie das nicht, gibt es nur die notwendigsten Versorgungsleistungen. Ehemals Privatversicherten, die wieder versichert sein wollen, wird ab 1. Juli der Zugang zum Standardtarif der Privatkassen gewährt. Ab 2009 muss jeder eine Krankenversicherung haben. Wer sich trotzdem nicht versichert und später Leistungen benötigt, muss rückwirkend Beiträge zahlen. CHRONISCH KRANKE: Ab Januar 2008 wird von jüngeren Versicherten mehr Eigenverantwortung verlangt. Sie müssen regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen und sich therapiegerecht verhalten. Tun sie das nicht, werden bei künftigen chronischen Erkrankungen pro Jahr bis zu zwei Prozent vom Einkommen an Zuzahlungen fällig. Bislang liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent. WAHLTARIFE: Ebenfalls ab 1. April müssen alle gesetzlichen Kassen einen Hausarzt-Tarif anbieten. Auch Tarife für besondere Behandlungsmethoden wie Homöopathie sind möglich. Dabei können Patienten mit Prämien und Zuzahlungsermäßigungen rechnen. Es wird auch Tarife mit geringeren Beiträgen geben, wenn dafür die Behandlungskosten bis zu einer jährlichen Obergrenze selbst übernommen werden. Erlaubt ist künftig auch ein gesetzlicher Kassentarif, der die Versicherten ähnlich privilegieren soll wie Privatpatienten: Für einen höheren Beitrag erhält der behandelnde Arzt in dem Fall eine bessere Vergütung. LEISTUNGSKATALOG: Die Palliativversorgung (Schmerztherapie) für Schwerstkranke und Sterbende wird ausgeweitet. Nach Einschätzung von Krankenkassen ist die Einführung zum 1. April aber unwahrscheinlich, weil die Leistungen noch genau definiert werden müssen. Darüber hinaus werden empfohlene Impfungen und Eltern-Kind-Kuren ab April zur Pflichtleistung der Kassen. Auch auf Rehabilitationsmaßnahmen besteht dann ein Rechtsanspruch. Zu Leistungseinschränkungen kommt es bei bestimmten selbstverschuldeten Erkrankungen. Darunter fallen etwa negative Folgen von Tätowierungen oder Piercings. Hier muss sich der Patient an den Kosten beteiligen. Auch das Krankengeld kann dabei bis auf Null sinken. ARZNEIMITTEL: Hier soll ebenfalls gespart werden. Bei der Verordnung besonders teurer Spezial-Medikamente muss ab April die Meinung eines zweiten Arztes eingeholt werden. WEITERE VERÄNDERUNGEN treten erst 2009 in Kraft. Dazu zählt dann die Einführung eines BASISTARIFS für Privatkassen, der ehemals privat Versicherten ohne gesundheitliche Vorprüfungen offen steht. 2009 können auch Bestandskunden in den Basistarif wechseln. Er darf nicht teurer sein als der Maximalbeitrag bei den gesetzlichen Kassen und muss vergleichbare Leistungen beinhalten. Auch der hoch umstrittene GESUNDHEITSFONDS ist erst in zwei Jahren vorgesehen. Dabei sollen der einheitliche Beitrag sowie Steuergelder in einen Topf fließen, aus dem die gesetzlichen Kassen eine einheitliche Summe pro Mitglied erhalten. Kommt eine Kasse mit dem Geld nicht aus, muss sie einen Zusatzbeitrag erheben, der maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens betragen darf. Bei Zusatzbeiträgen bis zu acht Euro wird das Einkommen nicht berücksichtigt.

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