Der Ausstieg vom Ausstieg ist möglich

Da eine Bedingung des Bernkastel-Wittlicher Kreistagsbeschlusses zur weiteren Mitgliedschaft in der Flugplatz Bitburg GmbH nicht erfüllt ist, hat Landrätin Beate Läsch-Weber vorsorglich den Ausstieg aus der GmbH in die Wege geleitet.

Wittlich/Bitburg. Ein endgültiger Ausstieg aus der Flugplatz GmbH sei es nicht, sagt Alfons Kuhnen, Pressesprecher der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Fakt ist, dass Landrätin Beate Läsch-Weber (CDU) fristgerecht zum 30. Juni den Ausstieg ihres Kreises aus der Flugplatz Bitburg GmbH erklärt hat. Die Sachlage ist damit anders als in Trier, wo der Stadtrat vor zwei Wochen den endgültigen Ausstieg beschlossen hat.Die Kündigung des Landkreises Bernkstel-Wittlich erfolgte zum 30. Juni, da eine halbjährige Kündigungsfrist gewahrt sein muss, ehe eines der Mitglieder aus der GmbH aussteigen kann. Sollte die entsprechende Bedingung des Landkreises Bernkastel-Wittlich bis Jahresende erfüllt sein, könne der Ausstieg aus der GmbH wieder rückgängig gemacht, sagte Landrätin Läsch-Weber. Kreistag in Wittlich spricht erneut über Bitburg

Zwischen 2002 und 2006 hat der Kreis Bernkastel-Wittlich bisher rund 48 000 Euro für die Entwicklung der fliegerischen Nutzung der ehemaligen Air-Base Bitburg gezahlt. Für 2007 wurde bisher ein Abschlag von rund 16 000 Euro überwiesen. Angesichts nötiger Investitionen von rund 2,1 Millionen Euro könnte sich die zu zahlende Summe rasch vergrößern. Teil des Juni-Beschlusses des Kreistags Bernkastel-Wittlich ist deshalb für das Jahr 2008, dass der Landkreis bis zu 40 000 Euro Verlust zahlt.Hintergrund für den vorsorglichen Ausstieg ist ebendieser Kreistagsbeschluss zum Verbleib in der GmbH von Anfang Juni. Darin war als Bedingung für das weitere einjährige Engagement der so genannte Vorteilsausgleich genannt worden: Ein Teil der auf dem Gelände erzielten Gewerbesteuer, Grundsteuer B und der RWE-Konzessionsabgabe sollen zukünftig an die GmbH und nicht mehr an den Zweckverband Flugplatz Bitburg fließen. Einnahmen von rund 250 000 Euro werden vermutlich in diesem Jahr durch die beiden Steuern und die Konzessionsabgabe zusammenkommen. Der im Bernkastel-Wittlicher Beschluss eingeforderte Anteil beträgt nur einen Teil dieser Summe. Geplant ist, dass gemäß eines Flächenmodells Einnahmen aus den für den Flugbetrieb vorbehaltenen Bereichen an die GmbH fließen. Letztendlich entschieden über den Vorteilsausgleich ist noch nicht. Denn neben dem Zweckverband Flugplatz Bitburg haben über den Ausgleich auch dessen Mitglieder nicht entschieden. Und das sind neben dem Eifelkreis Bitburg-Prüm die Verbandsgemeinde Bitburg-Land, die Stadt Bitburg sowie die Ortsgemeinden Scharfbillig und Röhl. Unabhängig von den Beratungen über den Vorteilsausgleich wird es in der Oktobersitzung des Bernkastel-Wittlicher Kreistags erneut um das Thema Flugplatz Bitburg gehen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort