Die Handschellen klicken spät

Frankfurt/Wiesbaden · Der gestern gefasste Terrorverdächtige wurde rund um die Uhr überwacht. Als Gefährder stuften ihn die Behörden trotz eines Verdachts aus Tunesien aber nicht ein.

Frankfurt/Wiesbaden Als bei dem Terrorverdächtigen in Frankfurt die Handschellen klicken, ist es noch dunkel. Gegen 4 Uhr dringen Spezialkräfte des hessischen Landeskriminalamts in eine Wohnung ein und verhaften den Tunesier. Fast drei Monate hat die Polizei den 36 Jahre alten Asylbewerber rund um die Uhr überwacht, auch beim Verfassungsschutz von Bund und Land war er kein Unbekannter. Die Ermittler sind überzeugt, dass der Mann einen Terroranschlag in Deutschland verüben wollte.
Ein Anschlagsziel habe es aber noch nicht gegeben, sagt Generalstaatsanwalt Alexander Badle. "Es gab keine konkrete Anschlagsgefahr in dem Sinne, dass ein Terroranschlag kurz bevorstand." Hinweise auf eine Verbindung des 36-Jährigen zu dem Attentäter vom Berliner Weihnachtsmarkt, seinen Landsmann Anis Amri, gebe es nicht. "Jedenfalls bisher", betont Badle.
Der als Asylbewerber nach Deutschland eingereiste Mann ist nach Einschätzung der Behörden hochgefährlich. Das wissen die Ermittler aus seiner Heimat Tunesien. In dem nordafrikanischen Land wird gegen ihn ermittelt, weil er den Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis im März 2015 mitgeplant haben soll. Damals waren mehr als 20 Touristen getötet worden. Rund ein Jahr später soll er an einem Angriff auf einen Militärstützpunkt in der tunesischen Grenzstadt Ben Guerdane beteiligt gewesen sein.
Den deutschen Behörden jedenfalls fiel der Tunesier seit seiner Einreise als Asylbewerber im August 2015 als Anwerber und Schleuser für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) auf. Er soll ein ganzes Netzwerk an Unterstützern aufgebaut haben. Im August 2016 war er schon einmal in Frankfurt festgenommen worden, weil er noch eine Reststrafe aus einer Verurteilung wegen Körperverletzung verbüßen musste. An diese Gefängnisstrafe schloss sich die Auslieferungshaft an.
Die tunesischen Behörden hatten auch ein Festnahmeersuchen zur Vorbereitung der Auslieferung nach Deutschland geschickt. Doch die dafür notwendigen Papiere legten sie trotz mehrfacher Aufforderung der Behörden nicht innerhalb von 40 Tagen vor. Innenminister Peter Beuth (CDU) kritisiert das scharf. Denn nach dieser Frist musste der Verdächtige am 4. November wieder freigelassen werden. Auch im Fall des Berliner Attentäters Amri war eine Abschiebung an fehlenden Dokumenten aus Tunesien gescheitert.
Hessens Innenminister Beuth trat am Mittwoch dem Eindruck entgegen, es könne eine Ermittlungspanne gegeben haben - und forderte von Tunesien mehr Kooperationsbereitschaft. In Hessen überwachten 150 Polizeibeamte den terrorverdächtigen Tunesier nach seiner Freilassung aus der Auslieferungshaft rund um die Uhr, bis die Ermittler wieder zugriffen und ihn aus dem Verkehr zogen.
An der Razzia waren mehr als 1100 Beamte beteiligt, um die Unterstützerszene zu zerschlagen. Sie durchsuchten 54 Wohnungen, Gewerberäume und Moscheen. Eine davon, die Bilal Moschee in Frankfurt, sei immer wieder wegen radikaler Prediger aufgefallen und gelte als eine der Kernachsen im salafistischen Umfeld, sagt die Ethnologin Susanne Schröter von der Frankfurter Universität. Dem Netzwerk sollen 16 Beschuldigte im Alter zwischen 16 und 46 Jahren angehören. Festgenommen wurde nur der 36-Jährige. Widerstand leistete er bei seiner Festnahme nicht. "Es lief alles ruhig und geordnet ab", sagt Badle.
KABINETT BESCHLIEßT FUßFESSEL FüR GEFäHRDER


Extra

(dpa) Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat die Länder aufgefordert, ebenfalls erleichterte Voraussetzungen für elektronische Fußfesseln bei islamistischen Gefährdern zu schaffen. "Fußfesseln sind kein Allheilmittel, sie sind aber ein wichtiges Instrument, um die Überwachung von Personen zu erleichtern", sagte der Minister am Mittwoch in Berlin. Das Bundeskabinett hatte zuvor eine entsprechende Änderung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKA) beschlossen. Die meisten Gefährder würden aber nach Landesrecht überwacht. "Deshalb hoffe ich, dass sich die Bundesländer an der Vorschrift und der Formulierung orientieren und rasch vergleichbare Befugnisse schaffen." Die rheinland-pfälzische Landesregierung lehnt die elektronische Fußfessel als vorbeugendes Mittel gegen Gefährder bislang ab.

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