Die Schüler gehen schwimmen – und die Stadt geht baden

WITTLICH. (alf) Als nicht mehr zeitgemäß erachtet Wittlichs Stadtbürgermeister Ralf Bußmer die Regelung, dass Städte ihre Schwimmbäder und öffentlichen Sportstätten allen Schülern kostenlos zur Verfügung stellen müssen. Da die Sportstätten hohe Defizite verursachten, müssten auch Schulträger aus dem Umland mit einer Nutzungspauschale an den Kosten beteiligt werden.

Ähnlich wie die Schülerbeförderungskosten, die das Schulgesetz einseitig zu Lasten der Standortgemeinden festlegt (siehe Artikel oben), verhält es sich mit dem Sportförderungsgesetz. Schulen, die etwa das Hallen- und Freibad der Stadt Wittlich für ihren Sportunterricht benutzen, ist laut Gesetz Kostenfreiheit zu gewähren. Wittlichs Stadtbürgermeister Ralf Bußmer würde gerne eine Mitbenutzungsvereinbarung treffen, um das hohe Defizit der Bäder zu schmälern. Mit einer Änderung des Sportförderungsgesetzes, so schreibt Bußmer an seine Interessensvertretung, den rheinland-pfälzischen Städtetag, könnte der Haushalt entlastet werden. Alleine für ihr Freibad schießt die Stadt Wittich jährlich 700 000 Euro zu; das Hallenbad müsste dringend für 300 000 Euro saniert werden - aber das Geld fehlt. Das Antwortschreiben des Städte-tags war für Bußmer ernüchternd: Das Ministerium des Innern und für Sport habe erneut erklärt, dass eine Änderung des Sportförderungsgesetzes nicht angedacht sei. Das Ministerium habe allerdings auch deutlich gemacht, dass die seinerzeitige Regelung in der Annahme getroffen worden sei, dass die Kreise sich an den Investitionskosten der jeweiligen Einrichtungen beteiligen. Selbst wenn die Stadt Wittlich ihr Bad an einen privaten Investor ausgliedern könnte, würde das an der Gesetzgebung nichts ändern, wie ein Fall aus Bad Kreuznach zeigt. Dort wurde eine Klage der Kreuznacher Badgesellschaft gegen den Landkreis Bad Kreuznach auf Zahlung von Gebühren für die Nutzung durch Schüler aus dem Kreisgebiet abgewiesen. Begründung: Es handele sich auch dann um eine öffentliche Sportanlage, wenn die Stadt eine Gesellschaft mit der fiskalischen Erfüllung einer gemeindlichen Aufgabe beauftrage. Nun will Bürgermeister Bußmer bei den heimischen Landtagsabgeordneten und den Landtagsfraktionen um Mithilfe bei der "dringend erforderlichen gesetzlichen Änderung" bitten. Stadtbücherei: Mehr Nutzer aus dem Umland

Der Städtetag teilte Bußmer mit, er begrüße diesen Vorstoß. Denn die Problematik betreffe alle Mittelzentren in kreisangehörigen Bereichen. Die Stadtbücherei in der Kreisstadt Wittlich ist ein weiteres Beispiel für eine Einrichtung, die von der Stadt finanziert wird, deren Nutzer aber aus einem großen Verbreitungsgebiet kommen. 40 Prozent der rund 5400 Leser wohnen in Wittlich, 60 Prozent kommen aus insgesamt 200 Orten, darunter sind auch Kunden aus Nordrhein-Westfalen. Es gibt aber auch Beispiele, wo die kommunale Familie an einem Strang zieht: Der Kreis Bernkastel-Wittlich beteiligt sich am Wittlicher Haus der Jugend mit jährlich rund 7000 Euro.

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