EU-Knöllchen: Keine Pflicht zum Zahlen

Luxemburg · Wer nicht zahlen will, kommt ungestraft davon: Noch immer gibt es keine Regelung, wonach Knöllchen aus dem Ausland bezahlt werden müssen. Trotzdem raten Experten Grenzgängern, Geldbußen rasch zu zahlen, weil ansonsten beim nächsten Verstoß eine höhere Strafe droht.

 Anders als Knöllchen im Inland können Auslands-Knöllchen nicht eingetrieben werden.

Anders als Knöllchen im Inland können Auslands-Knöllchen nicht eingetrieben werden.

Foto: Friedemann Vetter

(wie) Meist nach den Ferien flattern Autofahrern, die im Ausland unterwegs waren, amtlich wirkende Schreiben der Londoner Firma Euro Parking Collection (EPC) in Haus. Darin wird den Empfängern vorgeworfen, sie hätten im Ausland gegen Verkehrsregeln verstoßen und müssten nun eine Geldbuße zahlen. EPC ist ein für mehrere ausländische Kommunen tätiges Inkassounternehmen, das sich auf den Einzug von Bußgeldern über Landesgrenzen hinaus spezialisiert hat. Weigert sich der Autofahrer, das „Knöllchen“ zu zahlen, werden gerichtliche Schritte angedroht. Verkehrsrechtler und der ADAC raten jedoch, sich nicht einschüchtern zu lassen. Es gibt keine Rechtsgrundlage für das grenzüberschreitende Eintreiben von Geldbußen durch private Unternehmen. Darin waren sich auch die 330 Teilnehmer der Trierer Verkehrsrechtstage in Luxemburg einig. Obwohl es seit 2003 einen Beschluss der EU-Justizminister zur „gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ gibt, brauchen zahlungsunwillige Autofahrer, denen ein „Knöllchen“ – etwa aus Luxemburg – zugeschickt wird, nicht zu fürchten, verfolgt oder bestraft zu werden. Der Rahmenbeschluss ist für sogenannte Bagatell-Strafen unter 70 Euro noch immer nicht in geltendes Recht umgesetzt. „Wer den Bescheid nicht bezahlt, braucht nicht mit einer Strafe zu rechnen“, sagt der Saarburger Anwalt Gerd Müller. Nur mit Österreich habe Deutschland ein Abkommen, dass dort verhängte Bußgelder bezahlt werden müssen. Der Aufwand für das grenzüberschreitende Eintreiben geringer Geldbußen sei zu aufwendig, erklärt Willi Rothley, Präsident des Instituts für Europäisches Recht und Veranstalter des dreitägigen Kongresses. Das heißt: Auch Luxemburger, die in Trier beim Falschparken erwischt werden, brauchen nicht zu zahlen. Die verzögerte Umsetzung des EU-Beschlusses hat dazu geführt, dass private Unternehmen mit dem Eintreiben von Geldbußen über Grenzen hinweg beauftragt wurden.

Nur wer im Ausland direkt zur Kasse gebeten wird, muss zahlen, weil ihm ansonsten droht, dass das Auto beschlagnahmt wird. Anwalt Müller rät dazu, Bußbescheide zu zahlen. Denn ansonsten könnte es passieren, dass man beim nächsten Falschparken mit einer Parkkralle blockiert wird. Alle nicht bezahlten Geldbußen werden in Luxemburg registriert.

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