EXTRA: Vogelgrippe und Freilandhaltung

Das wegen der Vogelgrippe erlassene Freiland-Verbot für Hühner gilt ab dem 15. September. "Wir hätten uns gewünscht, dass es früher greift", sagt Günter Müller vom Geflügelwirtschaftsverband Rheinland-Pfalz. Prinzipiell halte der Verband die Maßnahme für sehr sinnvoll, doch ein Verbot zum 1. September wäre noch besser gewesen, sagt der Experte. Denn Zugvögel hielten sich an keinen Kalender. "Wer sagt uns, dass sie nicht schon früher kommen?" Die Hühner freiwillig früher einzusperren, ist Müller zufolge keine Lösung. Zwar sei die Aufstallungs-Verpflichtung "vom Platz her" kein Problem, weil auch bei der Freilandhaltung Ställe vorhanden seien, in denen die Hühner zum Beispiel schliefen. Doch wer sein Geflügel früher als vorgeschrieben einsperre, dürfe die Eier nicht mehr als "Freiland-Eier" verkaufen. Folge: sinkende Einnahmen. Erst, wenn die Verordnung in Kraft ist, darf die Bezeichnung "Freiland-Eier" auch bei aufgestallten Hühnern weiter verwendet werden. (ald)

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