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Weniger Beitrag: Wie viel macht es aus? Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden deutlicher gesenkt als erwartet. Statt um zwei Prozentpunkte sinkt der Beitrag ab 1. Januar 2007 um 2,3 Prozentpunkte auf 4,2 Prozent.

Die Hälfte davon wird vom Arbeitgeber bezahlt, der dadurch auch entlastet wird. Alle Arbeitnehmer sind pflichtversichert. Ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 5250 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) steigt der Beitrag, der monatlich abgeführt wird, nicht mehr an. Wie macht sich diese Senkung der Lohnnebenkosten im Geldbeutel eines Normalverdieners bemerkbar? Dazu einige Beispielrechnungen: Ein Arbeiter, verheiratet, mit einem Jahreseinkommen von 29 000 Euro, wird in der Arbeitslosenversicherung um 333,50 Euro im Jahr oder knapp 28 Euro im Monat entlastet. Statt wie bisher 942,50 Euro muss er nur noch 609 Euro von seinem jährlichen Einkommen bezahlen. Eine unverheiratete Sekretärin mit 32 500 Euro Einkommen pro Jahr zahlt statt bisher 1056,25 Euro Arbeitslosenversicherung nur noch 682,50 Euro (rund 57 Euro im Monat); sie behält im Jahr 373,75 Euro mehr im Geldbeutel. Ein gut verdienender Angestellter mit 60 000 Euro Jahreseinkommen wird durch den niedrigeren Beitragssatz am deutlichsten entlastet. Statt wie bisher 1950 Euro im Jahr braucht er ab 2007 nur noch 1260 Euro, also 690 Euro weniger, zu zahlen. Eine allein Erziehende mit 18 000 Euro im Jahr wird um 207 Euro oder 17 Euro im Monat entlastet. Statt derzeit 585 Euro muss sie künftig nur noch 378 Euro in die Arbeitslosenversicherung zahlen. Bernd Wientjes

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