Ein Kompromiss, der seinen Namen verdient

BERLIN. Die große Koalition meldet weiteren Vollzug: Union und SPD haben sich nach langem Tauziehen über die Neugestaltung der Familienförderung verständigt.

Zuletzt war schon orakelt worden, es bleibe alles wie gehabt. Zu sehr hatte sich die große Koalition im Streit um Steuervorteile bei der Kinderbetreuung ineinander verhakt. Nach wochenlangem Tauziehen wurde der gordische Knoten gestern endlich durchschlagen. Es ist ein Kompromiss, in dem sich alle beteiligten Seiten wiederfinden und der nicht mehr als die ursprünglich vereinbarte Summe von 460 Millionen Euro kosten soll. Wie die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Nicolette Kressl, gegenüber unserer Zeitung erläuterte, sollen die Mehraufwendungen von etwa 100 Millionen Euro durch Einschränkungen bei der Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen aufgefangen werden. Nach dem neuen Modell können für Kinder bis zum 14. Geburtstag Betreuungskosten im Umfang von bis zu 4000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Ein Drittel der Kosten für die Tagsmutter oder den Kindergarten müssen die Eltern aber selbst tragen. Fallen zum Beispiel 3000 Euro pro Jahr an, sind 2000 Euro absetzbar. Bei einem Aufwand von 1000 Euro können 666 Euro geltend gemacht werden. Diese Regelung gilt für Doppelverdiener-Paare und allein Erziehende gleichermaßen. Alleinverdiener-Familien können ihre Betreuungskosten nur für Kinder zwischen drei und sechs Jahren entsprechend den genannten Konditionen absetzen. Auf die Einbeziehung der Alleinverdiener-Paare hatte die CSU gedrungen. Dadurch verteuerte sich offenbar auch der Kompromiss. Schon heute können berufstätige Eltern für die Betreuungskosten ihrer Sprösslinge jährlich 1500 Euro beim Fiskus geltend machen. Das gilt allerdings nur für den Teilbetrag, der die Schwelle von 1548 Euro übersteigt. Allein Erziehende müssen mehr als 774 Euro für den Nachwuchs ausgeben, um dann maximal 750 Euro absetzen zu können. Nach Einschätzung Kressels stellt die Neuregelung für alle Betroffenen grundsätzlich eine Verbesserung dar. "Es ist ein Kompromiss, der seinen Namen verdient hat, weil er auch Geringverdiener und allein Erziehende angemessen berücksichtigt." Auf ihrer Regierungsklausur in Genshagen hatte die große Koalition noch eine Schwelle von 1000 Euro festgelegt, unterhalb der keine Absetzbarkeit möglich sein sollte. Hintergrund war die Überlegung, dass besser verdienende Familien leichter eine Tagesmutter einstellen und auf diese Weise Arbeitsplätze schaffen könnten. Das missfiel jedoch den Sozialpolitikern von SPD und Union. So verlagerte sich der Streit bei Schwarz-Rot immer mehr auf den familienpolitischen Aspekt. SPD-Chef Matthias Platzeck machte sich für eine Abschaffung der 1000-Euro-Grenze stark, um auch einkommensschwächeren Familien einen spürbaren Steuervorteil zu gewähren. Diese Rechnung ist zumindest teilweise aufgegangen. Eine Familie, die im Jahr 1200 Euro Kita-Kosten hat, kann nach der neuen Regelung 800 Euro absetzen. Mit dem Modell von Genshagen wären es lediglich 200 Euro gewesen. Auch SPD-Fraktionschef Peter Struck lobte deshalb den Kompromiss: "Das ist ein guter Tag für die Familien." CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer machte dagegen klar, dass man gern noch mehr für Alleinverdiener-Familien erreicht hätte, was aber der vorgegebene Finanzrahmen nicht zugelassen habe. Ursprünglich wollte die SPD überhaupt nichts von weiteren Steuererleichterungen für Alleinverdiener-Paare wissen, weil sie, so das Argument, schon genug vom Ehegattensplitting profitierten. Da Kinderbetreuungskosten nur aus erwerbsbedingten Gründen geltend gemacht werden können, greifen hier auch nicht die Werbungskosten. Nach Angaben Kressels können Alleinverdiener-Familien ihren Abzug über die Sonderausgaben geltend machen.

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