Ende einer Hängepartie

Berlin. Das war eine schwierige Geburt. Das Bundeskabinett hat gestern Änderungen bei den Ministerpensionen beschlossen und damit eine schier endlose Hängepartie beendet.

Die Reform in eigener Sache fiel den Politikern deutlich schwerer, als die Umsetzung manch anderer Vorhaben. Dem nun gefundenen Resultat mit finanziellen Abstrichen für die Mitglieder der Bundesregierung ging erneut ein zähes Ringen bei der Abstimmung der beteiligten Ressorts voraus. Dem Vernehmen nach war der Gesetzentwurf erst auf der Tagesordnung des Kabinetts, wurde dann wegen Unstimmigkeiten heruntergenommen, um schließlich doch wieder angesetzt zu werden. Angesichts der Vorgeschichte wollte die Regierung am Ende wohl den Eindruck vermeiden, sie drücke sich weiter um eine Entscheidung herum. Denn das Projekt hatte monatelang trotz wohlfeiler Ankündigungen vor sich hin gedümpelt: "Beim Sparen darf niemand ausgenommen werden", lautete im Wahlkampf 2005 noch das Versprechen der Union. Nach einem Wahlsieg würde man die üppigen Pensionen von Ministern und Staatssekretären kürzen. Das Vorhaben wurde sogar in den Koalitionsvertrag aufgenommen - doch es passierte nichts. Im November 2006 fühlte sich schließlich Kanzlerin Angela Merkel berufen, einen entsprechenden Gesetzesentwurf anzukündigen. Die Bundesregierung hatte bis dato das Weihnachtsgeld für Minister, parlamentarische Staatssekretäre sowie für ehemalige Regierungsmitglieder komplett gestrichen. Bundeskanzlerin Merkel erhält deswegen 9500 Euro weniger, ihre Minister 7500 Euro. Außerdem gab es diverse Nullrunden. 14 Monate nach Regierungsübernahme liegen nun also auch die Pläne zur Kürzung der Altersbezüge vor. Bislang war es so, dass ein Bundesminister bereits nach zwei Jahren Anspruch auf 1993 Euro Pension monatlich hat, und zwar vom 60. Geburtstag an. Wer drei Jahre durchhält, bekam 2530 Euro - und zwar schon ab 55 Jahren. Demnächst gilt: Erst, wenn ein Minister vier Jahre im Amt ist, gibt es Pension, derzeit rund 3500 Euro pro Monat. Zugleich steigt das Pensionsalter auf 65 Jahre an. Ist die "Rente mit 67" auch für Beamte eingeführt, gilt dies entsprechend für Kabinettsmitglieder. Die Maximalpension nach mehr als 22 Amtsjahren beträgt weiter 9200 Euro im Monat. Kürzungen gibt es darüber hinaus beim Übergansgeld nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Es wurde bisher drei Jahre gezahlt, künftig nur noch zwei. Neu ist zudem, dass Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen fortan nicht nur auf das Übergangsgeld, sondern auch auf das Ruhegehalt angerechnet werden.

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