Ex-Täter als Seelsorger eingesetzt

Trier/Saarbrücken · Darf ein ehemals vom Trierer Landgericht wegen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilter Geistlicher noch Gottesdienste feiern und die Sakramente spenden? Nein, sagen Opferverbände und die katholische Jugendorganisation KSJ. Beim Bistum Trier sieht man dies offenbar anders: Der jetzt im Saarland tätige Pfarrer sei mit Einschränkungen einsetzbar, sagt ein Bischofssprecher.

Trier/Saarbrücken. "Zu seinen Aufgaben als Kooperator gehören Messfeiern, Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen, die Mitarbeit in der Krankenhausseelsorge und in der Erwachsenenbildung." So schrieb die Saarbrücker Zeitung vor genau zwei Jahren über den Geistlichen, als er in einer saarländischen Pfarrei offiziell vorgestellt wurde.
Das Brisante: Der Priester wurde Mitte der 1990er Jahre wegen sexuellen Missbrauchs von 15 Mädchen vom Trierer Landgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Nach dem Prozess war der Geistliche als Krankenhausseelsorger sowie in einer katholischen Seniorenresidenz tätig. Seit zwei Jahren feiert der hauptsächlich als Klinikseelsorger eingesetzte Priester aushilfsweise auch in einer saarländischen Pfarrei wieder Messen und spendet Sakramente.
"Priester, die straffällig geworden sind, gehören nicht mehr in die Seelsorge", sagt die geistliche Leiterin der katholischen Jugendorganisation KSJ, Jutta Lehnert. Und die streitbare Katholikin fügt hinzu: "Null Toleranz, das sagt auch der Papst."
Das sehen die Verantwortlichen im Trierer Generalvikariat offenbar anders. "Der Betroffene ist laut einem forensischen Gutachten mit gewissen Einschränkungen seelsorgerisch einsetzbar", sagt Bistumssprecher Stephan Kronenburg auf Anfrage unserer Zeitung. Der Pastor sei nicht in der Kinder- und Jugendarbeit tätig, fügt Kronenburg in einer weiteren Stellungnahme hinzu.
Wer in der betroffenen saarländischen Pfarrei wurde denn über die Missbrauchstaten des Kooperators informiert? Der zuständige Dechant teilte gegenüber unserer Zeitung mit, dass er entsprechend der Leitlinien unterrichtet worden sei. Zudem sei "der Fall ja damals gerichts- und presseöffentlich gewesen", betonen sowohl das Bistum als auch der Dechant. Die Vorsitzende des Pfarrgemeinderats wollte sich auf TV-Anfrage nicht zu dem Thema äußern.
Ein kirchlicher Bediensteter, der den Fall sehr genau kennt, wundert sich darüber, dass der katholische Priester auch wieder reguläre Gottesdienste feiern kann. "Wer schützt denn die jungen Messdienerinnen davor, alleine mit dem Pastor in der Sakristei zu sein", fragt der Kritiker der aus Angst vor dienstrechtlichen Konsequenzen anonym bleiben möchte. Die Sakristei sei schließlich ein "unkontrollierbarer Bereich".
Der zuständige Dechant dagegen versichert: "Der Kooperator ist nicht alleine mit Kindern und Jugendlichen."
Ob der Fall im Bistum Trier einmalig ist, bleibt offen. Die Frage, wie viele für die Kinder- und Jugendarbeit "gesperrte" Geistliche derzeit im Einsatz sind, blieb unbeantwortet.

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