Familien als Zankapfel

BERLIN. Die Familienförderung bleibt ein Zankapfel in der großen Koalition. Nach dem erbitterten Streit über die Absetzbarkeit der Betreuungskosten und das Elterngeld erhitzt jetzt ein neuer Vorstoß der SPD die Gemüter. Sie will den Kinderfreibetrag kappen und mit dem frei werdenden Geld staatliche Betreuungsangebote ausbauen.

"Wir prüfen, den Freibetrag zu Gunsten einer verbesserten Betreuungsstruktur zu reduzieren", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Nicolette Kressl, unserer Zeitung. Denkbar sei, den Kinderfreibetrag auf die Höhe des Kindergeldes abzusenken. Im Ergebnis würde der Steuervorteil für Besserverdienende nicht mehr das monatliche Kindergeld in Höhe von 154 Euro übersteigen. Auch SPD-Finanzexperte Joachim Poß hatte bemängelt, dass die Steuerersparnis für die Betreuung und Erziehung letztlich nur den oberen Einkommensschichten zugute käme. "Gerechter wäre ein einheitliches Kindergeld ohne ergänzende Kinderfreibeträge". Dagegen lehnte der Finanzexperte der Unionsfraktion, Otto Bernhardt, Änderungen am Kinderfreibetrag rundweg ab. Solche Pläne verstießen gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip. Andere Unionspolitiker führten verfassungsrechtliche Schranken ins Feld. Tatsächlich gehen die fiskalischen Regelungen für den Nachwuchs auf das vom Bundesverfassungsgericht festgelegte Prinzip der "horizontalen Steuergerechtigkeit" zurück. Es besagt, dass der Vergleichsmaßstab nicht Eltern mit geringen und Eltern mit höheren Einkommen sind, sondern Eltern mit und ohne Kinder bei gleichem Einkommen. Grundsätzlich haben alle Steuerpflichtigen einen Anspruch auf die steuerliche Verschonung des Existenzminimums ihrer Kinder. Der Kinderfreibetrag orientiert sich an diesem Existenzminimum und liegt derzeit bei 5808 Euro. Der größte Teil davon ist als Ausgleich für den unmittelbaren Unterhalt wie Essen oder Kleidung gedacht. Der Rest soll die Aufwendungen für die Betreuung des Kindes abdecken. Das einheitliche Kindergeld von 154 Euro ist rein technisch gesehen eine Vorauszahlung auf die Steuerentlastung durch den Kinderfreibetrag. Das Finanzamt legt bei der Einkommenssteuerklärung fest, ob die Familie mit dem Kinderfreibetrag besser wegkommt oder mit dem Kindergeld. Gutverdiener profitieren regelmäßig mehr von der Berücksichtigung des Freibetrags. Die Grenze, ab der für eine Familie mit einem Kind die Entlastung durch den Freibetrag das Kindergeld übersteigt, liegt laut SPD bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 32 847 Euro (Ledige) und 62 834 Euro (Verheiratete).

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