Folterdebatte nicht neu

TRIER. Seit Tagen erhitzt die Debatte um den Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner die Gemüter. Der Streit um Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Folter aber ist nicht neu.

"Non sunt autem facienda mala ut eveiant bona" - Man darf kein Unrecht tun, um Gutes zu erreichen. So aktuell diese Aussage vor dem Hintergrund der "Folter"-Äußerungen des Frankfurter Polizei-Vizes Wolfgang Daschner auch sein mag, sie ist fast 400 Jahre alt. Gemacht, genauer gesagt geschrieben hat sie ein Mann, der in Trier lehrte und auch begraben ist - der Jesuitenpater Friedrich Spee (1591-1635). Berühmt wurde Spee durch sein anonym verfasstes, 1631 erstmals aufgelegtes Buch "Cautio criminalis", einer engagierten Kampfschrift gegen Hexenprozesse, Inquisition und Folter.

Spee, der 1610 sein Noviziat in der Gesellschaft Jesu in Trier begann, zog wegen seiner Aussagen in der "Cautio Criminalis" den Ärger seiner Ordensoberen in Rom auf sich und konnte seiner Entlassung aus dem Orden nur entgehen, indem er sich nach Trier versetzen ließ. Hier war er von 1632 bis zu seinem Tod 1635 Professor für Moraltheologie.

In seinem Buch forderte Spee für uns heute selbstverständliche Dinge - sei es das Recht auf Strafverteidigung, gegebenenfalls durch einen Pflichtverteidiger, die Offenlegung der Indizien oder die Unabhängigkeit der Richter. Insbesondere die Anwendung der Folter zur Erpressung bestimmter Aussagen lehnte Spee ausdrücklich ab.

Professor Gunther Franz, leitender Bibliotheksdirektor der Stadtbibliothek Trier, der anlässlich des Geburtstages von Friedrich Spee gestern Abend einen Vortrag hielt, wurde selbst von der Aktualität seiner Ausführungen überrascht. "Die Folter ist nicht nur ein inhumanes, sondern ein ganz und gar unzuverlässiges und damit untaugliches Mittel zur Erforschung der Wahrheit", sagte er in Bezug auf die lebhaft geführte Folterdebatte. Weiter führte er aus: "Dem Angeklagten sollen Schmerzen zugefügt werden, er soll aber nicht verletzt werden. Da würde Friedrich Spee messerscharf argumentieren: Entweder kann er die Schmerzen ertragen, dann sagt er nichts aus. Oder die Schmerzen können nicht ertragen werden, dann kann man die Aussage nicht verwerten, weil man nicht weiß , ob sie zutrifft oder nicht." Friedrich Spee sagte, dass "selbst die Apostel und die heiligen Märtyrer unter den Schrecken der Folter aussagen würden, dass sie mit dem Teufel im Bunde seien". Mit seiner Mahnung an die Obrigkeiten seiner Zeit, so Franz, habe Spee wesentliche Beiträge zur Entwicklung des Strafrechts und damit zur Ausbildung der Menschenrechte geleistet. Somit war Spee auch Wegweiser für den Grundsatz "In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten".

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