Frankreich hält an Atommülllager fest

Bure · Obwohl das französische Verfassungsgericht den Passus zum Bau eines Atommülllagers im lothringischen Bure gekippt hat, will Frankreich an den Plänen festhalten. Bis Mitte 2016 soll ein neues Gesetz verabschiedet werden.

Bure. Es war ein Hoffnungsschimmer. Mehr nicht. Und nur kurz. Die Entscheidung des französischen Verfassungsgerichts, den Passus im Wirtschaftsförderungsgesetz zum umstrittenen Atommüllendlager im lothringischen Bure zu kippen, hat die Gegner des Projektes wieder hoffen lassen. Hoffen, die Anlage 250 Kilometer von Trier entfernt, sei doch noch zu verhindern. "Kein Endlager in Bure", überschrieb das rheinland-pfälzische Energieministerium gestern Morgen eine Pressemitteilung. Mit der Entscheidung des Gerichts werde die kritische Haltung der rheinland-pfälzischen Landesregierung an dem Gesetzgebungsverfahren für unterirdische Atommülllager bestätigt, teilte die Ministeriumssprecherin mit.
Ankündigung aus Mainz


Man werde alle "politischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um ein Endlager in Bure zu verhindern".
Doch es scheint fraglich, ob das Projekt tatsächlich gestoppt wird. Der französische Wirtschaftsminister Emmanuel Macron kündigte gestern Mittag an, für den Bau des Endlagers ein eigenes Gesetz bis Mitte 2016 zu verabschieden. Macron nennt in seiner Mitteilung zwar nicht ausdrücklich Bure als Standort. Da dort aber seit 15 Jahren untersucht wird, ob Atommüll 500 Meter unter einer 130 Meter dicken Tonschicht sicher gelagert werden kann, und weil keine anderen Standorte dafür geprüft wurden, gilt es sicher, dass das Lager in der Nähe des 90-Einwohner-Orts errichtet wird. Baubeginn sollte 2017 sein. Ob das nach der gestrigen Entscheidung weiterhin möglich ist, bleibt unklar. Ab 2025 soll in Bure Atommüll gelagert werden. Das Lager soll 35 Milliarden Euro kosten.
Kritik an Verfassungstrick



Die Entscheidung für Bure als Standort für ein Lager für hoch radioaktiven Müll war von der französischen Regierung als Zusatz in das Wirtschaftsförderungsgesetz aufgenommen worden (der TV berichtete). Durch einen erlaubten Verfassungstrick wurde allerdings die Zustimmung des Parlaments, der Nationalversammlung, umgangen. Genau das wurde nun vom Verfassungsgericht kritisiert - nicht aber die Entscheidung für das Atommülllager in Bure als solche.
Unterdessen geht der Protest von Gegnern des Lagers weiter. Seit dem Wochenende haben sie im Nachbardorf von Bure ein Camp errichtet. Die Demonstranten wollen verhindern, dass aus dem bisherigen Versuchslabor ein Endlager wird. Sie befürchten, dass dort möglicherweise bis zu 100 000 Jahre strahlender Müll gelagert wird.
Ein Gutachten im Auftrag von Rheinland-Pfalz, Luxemburg und dem Saarland kam vor zwei Jahren zu dem Schluss, dass die Risiken, die von Bure ausgehen "sehr gering" seien.

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