Fußball-EM für alle - im Freien

Berlin. Wenn im Sommer der Ball rollt, könnte es wieder laut werden in den deutschen Innenstädten. Anlässlich der Fußball-Europameisterschaft denkt die Bundesregierung darüber nach, wie bei der Weltmeisterschaft 2006 die Lärmschutzgesetze außer Kraft zu setzen.

„Ich halte das für vertretbar“, so der parlamentarische Staatssekretär des zuständigen Bundesumweltministeriums, Michael Müller (SPD) zu unserer Zeitung. Die Ausnahmeregelungen sollen zur Übertragung des Turniers auf Großbild-Leinwänden im Freien für die Zeit nach 22.00 Uhr gelten. Das so genannten „Public Viewing“ war bei der WM 2006 ein absoluter Renner.

Von den 31 Spielen der Fußball-Europameisterschaft in Österreich und der Schweiz beginnen 23 Begegnungen um 20.45 Uhr, darunter zwei Vorrundenspiele der deutschen Nationalmannschaft. Gleiches gilt für die Viertel- und Halbfinals sowie das Finale in Wien. Das ist zumindest aus Sicht der deutschen Vorschriften mitten in der Nacht. Denn von 22 Uhr an herrscht Nachtruhe, entsprechend streng sind die Grenzen für den Lärmschutz. Die meisten EM-Spiele haben dann aber gerade mal die zweite Halbzeit erreicht. „Wenn wir es hinkriegen, den Fußballfans einen langen Abend zu ermöglichen, wird Deutschland auch Europameister“, so Müller. Er setzt wie schon vor zwei Jahren bei der Fußball-WM auf die notwendige Zustimmung der Länder.

Dass Fußball-Fans die Spiele gemeinsam im Biergarten oder auf öffentlichen Plätzen sehen wollen, ist seit der Weltmeisterschaft bekannt. Zumal Eintrittskarten für die EM in den beiden Nachbarländern angesichts kleiner Stadien Mangelware sind. Viele Kommunen planen bereits das „Public Viewing“, darunter Dortmund, Hamburg oder Stuttgart, in anderen Großstädten könnte es sein, dass die Fans mangels Veranstalter oder Sponsoren zuhause in die Fernsehröhre gucken müssen. Ebenso ist noch unklar, ob es in Berlin wieder eine Fanmeile geben wird. Auch wenn das Bundes-Immissionsschutzgesetz den Ländern bereits beträchtliche Handlungsspielräume beim Lärmschutz gibt: Laut Müller sei es sinnvoll, erneut eine bundesweite Regelung per Verordnung zu erlassen, die jener gleicht, mit der zur WM 2006 die Ausnahmen bei den Lärmschutzgesetzen möglich gemacht wurden - und zwar „für die Übertragung internationaler und nationaler Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung“. Dazu dürft auch die EM zählen. Anschließend konnten die Städte und Gemeinden über die Zulassung öffentlicher Fernsehübertragungen der WM-Spiele nach eigenem Ermessen entscheiden. Allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum, diesmal wäre es für die Dauer der Europameisterschaft vom 7. bis zum 29. Juni.

Österreich und die Schweiz haben sich übrigens auf einen Ansturm deutscher Fans ohne Tickets eingerichtet: In allen acht Spielroten wird es „Public Viewing“ geben.

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