Gericht: Stromstöße verhindern Förderung

Trier. (sey) Weil er einen sogenannten "Kuhtrainer" eingesetzt hat, der Tieren Stromschläge versetzt, muss ein Eifeler Landwirt rund 10 000 Euro Fördergelder zurückzahlen. Das hat das Trie rer Verwaltungsgericht entschieden und damit eine Klage des Bauern gegen den Eifelkreis Bitburg-Prüm zurückgewiesen (Az.: 6 K 643/06.TR). Die Kommune hatte von dem Milchviehhalter das Geld aus dem Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung zurückgefordert, nachdem bekannt geworden war, dass der Bauer einen "Kuhtrainer" im Stall eingesetzt hatte.

Bei dem Gerät handelt es sich um einen über dem Rücken der Tiere angebrachten, unter Strom stehenden Metallbügel. Damit soll erreicht werden, dass eine Kuh einige Schritte nach hinten macht, wenn sie ihr Geschäft verrichten will. Dabei krümmen die Tiere den Rücken. Mit dem "Kuhtrainer" sollen die Boxen leicht sauber zu halten sein, der Bauer hat somit weniger Arbeit. Den Tieren allerdings würden "nicht unerhebliche Leiden zugefügt", meint das Trierer Verwaltungsgericht, zumal Kühe auch beim Fressen oder Aufstehen den Rücken wölbten und mit dem Strombügel in Kontakt kämen. Deshalb verstießen die Geräte in Deutschland gegen das Tierschutzgesetz. Zudem sei der "Kuhtrainer" nicht mit den Auflagen des Förderprogramms Umweltschonende Landbewirtschaftung vereinbar. Deshalb habe der Eifelkreis das Geld von dem Bauern zu Recht zurückgefordert.

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