Gesetz wird in renovierter Form reaktiviert

Berlin. (wk) Das Mindestarbeitsbedingungsgesetz aus dem Jahr 1952 war eigentlich schon in den Regalen verstaubt, als die SPD es im vergangenen Jahr als Instrument in der Mindestlohndebatte entdeckte. Der damalige Vizekanzler und Arbeitsminister Franz Müntefering sprach liebevoll von "Mia".



Ursprünglich sollte das Gesetz den Tarifparteien in den wilden Wirtschaftswunderjahren Druck machen, die Arbeitsbedingungen per Tarifvertrag zu regeln. Die Drohung: Andernfalls werde der Staat eingreifen. Das wirkte, so dass die Bestimmung nie angewandt werden musste. Nun wird das Gesetz in renovierter Form reaktiviert, weil es immer mehr Bereiche gibt, in denen keine Tarifverträge existieren. Regional gilt das vor allem für den Osten Deutschlands, sektoral für manche neue Dienstleistungsbranche, etwa die Kuriere oder die Fleischverarbeitung. Nach der Koalitionseinigung wird das Gesetz umgetauft in Mindestarbeitsentgeldgesetz. Überall dort, wo weniger als 50 Prozent der Beschäftigten eines Wirtschaftszweiges einen Tarifvertrag haben, kann es greifen. Es wird ein ständiger "Hauptausschuss" aus zwei Arbeitgeber-, zwei Arbeitnehmer- und drei Regierungsvertretern gebildet, der prüft, ob in einer Branche eine "soziale Verwerfung" vorliegt und ein Mindestlohn vorgeschlagen werden kann. Dieser kann regional differenziert sein. Anordnen muss das Mindestentgelt (nach Prüfung beim Arbeitsministerium) die Regierung, so dass der Vorgang eine politische Entscheidung ist. Zudem kann die Anordnung zeitlich befristet werden.

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