Gingko-Blätter, Flohsamen und Eisen

TRIER. Endlich herrscht Klarheit, welche nicht verschreibungspflichtigen Medikamente Ärzte verordnen dürfen. Der Bundesausschuss der Krankenkassen, Ärzte und Patienten einigte sich auf eine so genannte Ausnahmeliste. Der TV nennt die wichtigsten Präparate, die ab 1. April von den Kassen wieder bezahlt werden.

Herzkranke bekommen wieder Aspirin, wer wegen Schildrüsenproblemen behandelt wird, erhält wieder Iodid und bei Oesteoporose dürfen Ärzte nun wieder Calcium-Präparate verschreiben. Auf insgesamt 36 Wirkstoffe einigte sich der gemeinsame Bundesausschuss am Dienstag, die, obwohl sie nicht verschreibungspflichtig sind, bei schweren Erkrankungen verordnet werden dürfen und von den Krankenkassen bezahlt werden. Seit der Gesundheitsreform im Januar mussten Patienten alle Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, aus eigener Tasche bezahlen, auch wenn sie zuvor vom Arzt für bestimmte Krankheiten verordnet wurden. Auf der so genannten Ausnahmeliste stehen die Mittel, die bei schweren Erkrankungen vom Arzt verschrieben werden können. Der TV listet die wichtigsten OTC-(over the counter, also nicht verschreibungspflichtige) Präparate aus der Liste auf: Aspirin und Paracetamol zur Behandlung schwerer Schmerzen Calciumverbindungen zur Behandlung von Osteoporose Chinin bei Malaria Eisen bei nachgewiesenem Eisenmangel Flohsamenschalen bei Morbus Crohn, Kurzdarmsyndrom und Durchfallerkrankungen von HIV-Patienten Folsäure bei Dickdarmkrebs Gingko-Blätter-Extrakt bei Demenz Iod-Verbindungen zur Behandlung von Liegegeschwüren Kaliumverbindungen bei erniedrigter Kaliumkonzentration (Hypokaliaemie) Magnesiumverbindungen bei angeborenen Magnesiumverlusterkrankungen und nachgewiesenem Magnesiummangel Mistel-Präparate bei Krebsbehandlungen Phosphatverbindungen bei Phosphatverlust (Hypophosphatämie) Synthetischer Speichel zur Behandlung von krankheitsbedingter Mundtrockenheit Synthetische Tränenflüssigkeit bei rheumatischen Erkrankungen Vitamin K bei schwerem Vitaminmangel Zinkverbindungen bei erblich bedingter Zinkmangelerkrankung (Akrodermatitis) Der Bundesausschuss einigte sich auch darauf, dass bei schweren Erkrankungen antroposophische und homöopathische Arzneimittel verordnet werden dürfen. Den homöopathisch orientierten Medizinern geht diese Kann-Bestimmung jedoch nicht weit genug. Sie wollen gegen den aus ihrer Sicht weitgehenden Ausschluss ihrer Medikamente vors Verfassungsgericht ziehen. Festgelegt wurde auch, welche Medikamente für Erwachsene nicht mehr verschrieben werden dürfen: Arzneimittel gegen leichte Erkältungskrankheiten und grippale Infekte (Schnupfen-, Schmerz- und Hustenmittel) Mund- und Rachenmittel bei leichten Erkältungen Abführmittel außer etwa bei Tumor-Behandlungen Mittel gegen Reisekrankheit Auch Präparate, die allein zur Erhöhung der Lebensqualität beitragen und nicht medizinisch angebracht sind (Lifestyle-Präparate), dürfen nicht mehr verschrieben werden. Dazu zählen: Abmagerungsmittel Haarwuchsmittel Mittel für Raucherentwöhnung Potenzmittel

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