HINTERGRUND "Wahnsinn für ein paar Ecken Bauland"

Bebauungsplan Thelengraben GRÖSSE: 1,7 Hektar.BAUPLÄTZE: Je nach Ergebnis der Baulandumlegung elf bis 14.BAULANDUMLEGUNG: Da das gesamte Gelände in Privateigentum ist und die bisher vorhandenen Grundstücke in Zahl, Lage und Größe nicht gemäß dem Bebauungsplan bebaubar sind, ist eine so genannte Baulandumlegung erforderlich.

Dabei sollen die Grundstücke zugeschnitten und eingeteilt werden, so dass sie dem Bebauungsplan entsprechen.VERFAHREN: Das Baugesetzbuch schreibt das Verfahren vor. Danach ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine "vorzeitige Bürgerbeteiligung" erforderlich. Außerdem sind die "Träger öffentlicher Belange" zu beteiligen. Das sind alle Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden könnten. Die Planung ist für einen Monat öffentlich auszulegen. In dieser Zeit können Bürger sowie Träger öffentlicher Belange erneut Anregungen vorbringen. Darüber hat dann der Stadtrat oder der Gemeinderat zu befinden. (alf)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort