Härtere Strafen für Einbrecher

Trier · Wer bei einem Einbruch geschnappt wird, muss bald womöglich länger ins Gefängnis. Doch Juristen sind skeptisch, dass die Neuregelung viel bringen wird. In der Region sinken die Zahlen auch so.

Juristen aus der Region Trier sind skeptisch, dass die am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen höheren Mindeststrafen für Einbruchsdelikte potenzielle Täter abschrecken werden. "Das ist Kosmetik", meinte der Direktor des Prümer Amtsgerichts, Oliver Emmer, im Gespräch mit unserer Zeitung. Man könne Einbrecher auch schon jetzt härter bestrafen, sagt der Trierer Strafrechtsprofessor Hans-Heiner Kühne.

Nach der vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Gesetzesänderung soll für Einbrüche in eine "dauerhaft genutzte Privatwohnung" künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten. Bislang besteht ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Künftig soll der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren liegen. Minderschwere Fälle soll es beim Einbruch in Privatwohnungen künftig gar nicht mehr geben. Der Bundestag muss der Gesetzesverschärfung noch zustimmen.

Der erfahrene Strafrichter Oliver Emmer glaubt nicht, dass die Gesetzesverschärfung Einbrecher abschrecken wird. "Der Bürger mag sich zwar sicherer fühlen, aber objektiv mehr Sicherheit gibt es nicht", sagt der Direktor der Prümer Amtsgerichts. Kein einziger Wohnungseinbrecher werde sich durch höhere Mindeststrafen abhalten lassen. Zudem könnten Richter schon jetzt härtere Strafen verhängen, sagt Emmer.

Auch der Trierer Strafrechtler Hans-Heiner Kühne warnt vor zu großem Optimismus. Die Gesetzesverschärfung sei "nicht falsch, aber eher symbolischer Natur". Die Mitglieder krimineller Banden ließen sich davon nicht abschrecken, allenfalls Gelegenheitstäter.

Unterdessen ist die Zahl der Wohnungseinbrüche in der Region Trier im ersten Quartal abermals zurückgegangen - um 42 Prozent auf 146. Mehr als die Hälfte der Fälle blieb nach Angaben von Polizeisprecher Uwe Konz im Versuchsstadium stecken. Erst im vergangenen Jahr gab es in der Region deutlich weniger Einbrüche als im Vorjahr, während die Aufklärungsquote um drei Prozentpunkte stieg. Damit wurde immerhin jeder fünfte Einbruch zwischen Stadtkyll, Morbach und Saarburg aufgeklärt. Rheinland-Pfalz-weit ist es etwa jeder sechste Einbruch.

Polizeisprecher Konz führt das vergleichsweise gute Ergebnis auf die Arbeit der Ende 2014 bei der Kriminaldirektion Trier eingerichteten Ermittlungsgruppe Banden zurück. Verbessert habe sich auch die nationale und internationale Zusammenarbeit mit anderen Polizeidienststellen. Außerdem hätten inzwischen viele Bürger ihre Wohnungen oder Häuser besser vor Einbrechern gesichert, sagt Uwe Konz.

Künftig kommen Einbrüche in Privatwohnungen auch mit auf die Liste jener Delikte, bei denen Ermittler die sogenannte Vorratsdatenspeicherung nutzen dürfen. Sie dürfen also unter bestimmten Bedingungen auf Daten zurückgreifen, die Telekommunikationsanbieter für bis zu zehn Wochen speichern müssen. Bislang ist dies nur bei einer Reihe von Straftaten wie bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch möglich.

Den Abruf der Informationen muss allerdings ein Richter erlauben.Geld für Einbruchschutz

Für Einbruchschutz gibt der Bund finanzielle Zuschüsse. Insgesamt stehen dafür in diesem Jahr 50 Millionen Euro zur Verfügung. Eigentümer und Mieter können Anträge online ( www.kfw.de ) einreichen.

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