Heim muss nicht für Beerdigung zahlen

Koblenz/Daun. (wie) Ein Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung: Ein Pflegeheim muss nicht die Kosten für die Beerdigung eines verstorbenen Heimbewohners übernehmen. Das entschied nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz (Az.: 7A11566/06). Hintergrund: Die Verbandsgemeinde Daun weigerte sich, 1200 Euro für das Urnenbegräbnis eines vor eineinhalb Jahren verstorbenen 79-jährigen Bewohners eines Pflegeheimes in Mehren (Vulkaneifelkreis) zu bezahlen.

Da keine Angehörige des mittellosen Mannes ausgemacht werden konnten, sollte das Heim die Kosten übernehmen. Dagegen klagte das Heim. Begründung: Die Pflegesätze seien nicht für die Bestattungskosten ausgelegt. Das Verwaltungsgericht Trier gab dem Heim Recht. Die Verbandsgemeinde ging in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun den Trierer Richterspruch. Die Pflicht, die Bestattungskosten zu tragen, setze eine enge persönliche Nähe zu dem Verstorbenen voraus, auch über den Tod hinaus. Ein solches Verhältnis bestehe aber nicht zwischen einem Pflegeheim und dessen Bewohner, begründete das OVG. Daher sei die Gemeinde verpflichtet, die Beerdigungskosten zu übernehmen. Das Urteil wird als richtungsweisend angesehen, weil es immer wieder zum Streit über die Übernahme von Bestattungskosten kommt.

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