Heimbewohner bleiben auf den Kosten sitzen

Ein Heimplatz für einen Pflegebedürftigen ist teuer. Die Pflegeversicherung übernimmt aber nur einen Teil der Kosten, den Rest müssen die Bewohner zahlen. Ändert sich die Pflegestufe, erhöht sich auch der Eigenanteil. Im Rahme unserer Serie "Leben im Alter" beleuchten wir heute, was das für die Betroffenen bedeutet.

Trier. 3000 Euro - so teuer ist im Schnitt ein Platz in einem Heim für einen bettlägerigen Pflegebedürftigen pro Monat. Die Pflegeversicherung übernimmt davon jedoch nur einen Teil, je nach der vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellten Pflegestufe. In der untersten Stufe übernimmt die Versicherung pro Tag 33,63 Euro, in der höchsten sind es 47,07 Euro. Ein Pflegeplatz für einen Pflegebedürftigen in der Stufe III kostet beispielsweise in einem Trierer Alten- und Pflegeheim 102,23 Euro pro Tag. 47,07 Euro davon übernimmt die Pflegeversicherung, bleibt also ein Eigenanteil von 55,16 Euro, die der Heimbewohner täglich noch zahlen muss, macht im Monat rund 1650 Euro. Doch offenbar fordern viele Heime ihre Bewohner auf, bei der Pflegekasse eine höhere Pflegestufe zu beantragen, wie die Verbraucherzentrale herausgefunden hat. Einige Heime wollen so offenbar ihre Einnahmen verbessern. Wird bei den Bewohnern nämlich eine Verschlechterung festgestellt und ein Betroffener daher in die nächst höhere Pflegestufe gruppiert, können die Heime höhere Pflegesätze berechnen. Doch mehr als den Höchstsatz bezahlt die Pflegeversicherung nicht, auf den Mehrkosten bleiben die Bewohner oder, falls sie nicht zahlen können, das Sozialamt sitzen. Beträgt der Eigenanteil für einen Pflegeplatz für Pflegestufe I in dem Trierer Heim 33,21 Euro, sind es bei Pflegestufe II bereits 38,08 Euro und bei Pflegestufe III eben 55,16 Euro. Die Kosten für einen vollstationären Pflegeplatz sind von Heim zu Heim unterschiedlich. So kostet ein Platz für einen Pflegebedürftigen der Pflegestufe II laut der Krankenkasse AOK in einem Heim in der Eifel täglich 84,42 Euro, in einem Heim im Hochwald sind es 97,86 Euro. Die Verbraucherzentrale rät Angehörigen von pflegebedürftigen Heimbewohnern, einer Höherstufung nicht so ohne weiteres zuzustimmen und sich vorher beraten zu lassen.Am Informations- und Beschwerdetelefon "Pflege" der Verbraucherzentrale beraten Juristinnen unabhängig rund um das Thema Pflege. Das Telefon ist unter 06131/28 48 41 montags und mittwochs von 10 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr zu erreichen. Die Beratung ist für die Betroffenen kostenlos. extra Information und Gedankenaustausch: Angehörige von Pflegebedürftigen sind auf schnelle und zuverlässige Hilfe angewiesen. Bei der Wahl der Betreuung sind viele überfordert, es fehlt an unabhängigen Informationen. Betroffene können sich auf der Internetseite www.pflegekritik.de über Pflegeheime der Region informieren. Angehörige können Heime bewerten und sich mit Betroffenen oder Pflegepersonal austauschen.

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