Hickhack um Hospitien

Der fast ein Jahrzehnt andauernde juristische Hickhack um die Vereinigten Hospitien geht weiter. Staatliche oder kirchliche Stiftung? - Mit dieser Frage soll sich jetzt auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen.

Trier. Von den Vereinigten Hospitien haben die meisten schon mal etwas gehört. Aber was genau sich hinter diesem Begriffspaar verbirgt, wissen nur die wenigsten. Es ist, vereinfacht gesagt, ein breit aufgestelltes mittelständisches Unternehmen mit rund 500 Mitarbeitern, das in Trier zwischen Krahnenufer und Windmühlenstraße diverse Gesundheits- und Sozialeinrichtungen und sogar ein eigenes Weingut betreibt. Relativ erfolgreich offenbar, jedenfalls ist von wirtschaftlichen Problemen der Vereinigten Hospitien nie etwas bekannt geworden. Selbst millionenschwere Verluste der Weinbausparte, über die sich Mitte der 1990er Jahre sogar der Rechnungshof mokierte, brachten die Hospitien seinerzeit nicht in Schieflage.Dennoch ist die von Kaiser Napoleon vor mehr als 200 Jahren per Dekret ins Leben gerufene Stiftung seitdem ständig in den Schlagzeilen. So lange nämlich streiten sich die Stiftungsoberen und das Land schon darum, ob es sich bei den Vereinigten Hospitien um eine kirchliche oder eine weltliche Einrichtung handelt. Das hat knapp zwei Jahrhunderte eigentlich niemanden interessiert und wäre wohl jetzt auch noch kein Thema, hätte es Mitte der 1990er Jahre nicht mächtig Zoff gegeben um die Rechte des Personalrats. Die Hospitienleitung wollte kirchliches Recht angewandt sehen, der Personalrat - wie letztlich auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Stiftungsaufsicht - weltliches. Der Streit landete vor dem Verwaltungsgericht, wo die Vereinigten Hospitien zunächst Recht bekamen. Das einzige Mal. Schon die nächste Instanz kassierte das Trierer Urteil wieder und entschied zugunsten des Landes auf staatliche Stiftung. Außerdem ließen die Koblenzer Oberverwaltungsrichter eine Revision gegen das Urteil nicht zu. Gegen diese Entscheidung wiederum klagten die Hospitien beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und holten sich auch dort eine blutige Nase ab. Erst vor einigen Wochen entschied das höchste deutsche Verwaltungsgericht, dass eine Revision gegen das OVG-Urteil nicht zugelassen werde.Wer gedacht hat, dass der juristische Hickhack damit endlich beendet sei, wurde jetzt allerdings eines Besseren belehrt. Per Aushang informierte dieser Tage Hospitiendirektor Hubert Schnabel die Mitarbeiter dar-über, dass nun das Bundesverfassungsgericht angerufen werde. Dies habe der Hospitien-Verwaltungsrat "nach intensiver Beratung" beschlossen. Chef des Verwaltungsrats ist von Amts wegen Triers Oberbürgermeister Klaus Jensen. Der OB ist derzeit in Urlaub, lässt aber über seinen Sprecher ausrichten, dass er in der Sitzung dagegen war, jetzt auch noch vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen - mangels Erfolgsaussichten. Heißt aber auch: Die Mehrheit der übrigen acht Verwaltungsratsmitglieder war anderer Meinung.Neben Jensen gehören dem Gremium Prälat Erich Aretz als Vertreter des Bischofs an, drei Stadtratsmitglieder und vier gewählte Trierer Bürger. Deren Gemeinsamkeit ist, dass sie alle katholisch sind. Vermutlich der Hauptgrund, dass der Streit um die Anerkennung der Hospitien als kirchliche Stiftung nun in die nächste Runde geht.

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