Hintergrund: Praxisgebühr

Praxisgebühr Wird die Gebühr bei jeden Arztbesuch fällig?Nein. Nur wenn man zum ersten Mal im Quartal bei einem Arzt ist (Quittung aufheben). Wer danach wiederkommt, oder wer mit Überweisung zu weiteren Ärzten geht, braucht die zehn Euro nicht noch einmal zu bezahlen. Auch wer sich künftig im Krankenhaus ambulant behandeln lassen will, zahlt die Praxisgebühr. Es sei denn, er hat eine Überweisung. Wer ist von der Gebühr befreit?Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit, also auch von den Praxisgebühren. Chronisch Kranke bezahlen hingegen die volle Praxisgebühr. Einige Krankenkassen denken derzeit darüber nach, im Rahmen von Bonusmodellen teilweise die Praxisgebühr zu erstatten. An wen kann der Hausarzt ohne Zuzahlungen überweisen?Der Hausarzt kann an alle Fachärzte zuzahlungsfrei überweisen, zum Beispiel zum Gynäkologen oder zum Augenarzt. Auch Fachärzte können überweisen, ohne dass eine erneute Praxisgebühr fällig wird. Was bleibt zuzahlungsfrei?Für Vorsorge-Untersuchungen, Schutzimpfungen und Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt wird keine Gebühr fällig. Müssen auch Notfälle zahlen?Ja. Die Gebühr wird für jede ärztliche Leistung fällig. Das ist bereits der Fall, wenn man sich bloß ein Rezept ausstellen oder Blut abnehmen lässt. Auch wer in Notfällen zum Arzt geht oder per Telefon den Arzt um Rat fragt, zahlt künftig eine Praxisgebühr. Was passiert, wenn sich die Behandlung bis ins nächste Quartal zieht?Dauert eine Behandlung bis in das nachfolgende Quartal, muss erneut eine Praxisgebühr bezahlt werden. Die Praxisgebühr deckt beliebig viele Behandlungen beim selben Arzt nur innerhalb eines Quartals ab. (wie)

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