Hund als Hilfsmittel

Die Krankenkasse muss einem Blinden in bestimmten Fällen einen Blindenhund bezahlen. Das hat das Trierer Sozialgericht entschieden.

Trier. (wie) Seit 27 Jahren ist der heute 36-Jährige blind. Um ihm das Bewegen in der Öffentlichkeit zu erleichtern, haben seine Ärzte dem Mann einen Blindenhund verordnet. Doch die Krankenkasse weigerte sich, die Kosten zu übernehmen.

Der Medizinische Dienst der Krankenkasse kam zu dem Schluss, dass ein Langstock ausreiche, um die Mobilität des seit der Kindheit blinden Mannes zu gewährleisten. Damit wollte sich der Mann nicht zufrieden geben. Er mietete über eine Schweizer Stiftung für Blindenführhunde einen Hund und musste dafür rund 245 Euro im Monat zahlen. Diese Kosten wollte er von seiner Krankenkasse erstattet haben, die sich aber weigerte, zu zahlen. Der 36-Jährige klagte daraufhin vor dem Trierer Sozialgericht. Seine Begründung: Seit er den Hund habe, könne er wieder öfter in die Stadt gehen und sei nicht mehr auf die Begleitung von Freunden und Bekannten angewiesen. Das Gericht entschied, die Krankenkasse muss zahlen.

Begründung: Nach dem Gesetz haben Versicherte Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, die erforderlich sind, um eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen. Und ein Blindenhund, der für den Kläger einen "erheblichen Zugewinn an persönlichem Freiraum" bedeute, sei ein solches Hilfsmittel, heißt es in dem Urteil (Az.: 5 KR 19/08).

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