Jeder Handgriff kostet

Zwei Millionen Pflegebedürftige erhalten Geld von der Pflegeversicherung. Seit drei Jahren wurden die Pflegesätze nicht mehr angehoben. Mit der Pflegereform soll es mehr Geld geben. Was sich sonst noch ändert, lesen Sie im heutigen Teil unserer Serie zum Thema Pflege.

Trier. (wie) 8,24 Euro - so viel gibt es für Kämmen, Zähneputzen und An- und Ausziehen; Bettenmachen kostet 4,12 Euro, und für Kochen und Spülen gibt es 11,12 Euro. Jeder notwendige Schritt bei der Betreuung von Pflegebedürftigen ist genau beziffert. Die vor 13 Jahren eingeführte Pflegeversicherung orientiert sich am sogenannten Verrichtungsbezug. Nur was darin aufgeführt ist, wird auch bezahlt. Genau daran orientiert sich in vielen Pflegeheimen auch der Alltag. Oft wird nicht mehr gemacht, als das, was in den Leistungskatalogen der Pflegeversicherung drin steht. Über zwei Millionen Deutsche erhalten Geld aus der Pflegeversicherung, fast 30 Prozent mehr als vor zehn Jahren. Ein Drittel der Empfänger lebt in Heimen. Ob jemand Geld aus der Pflegeversicherung erhält oder nicht, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkassen anhand eines Fragebogens, mit dem der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Seit drei Jahren wurden die Beträge für diese Leistungen erhöht. Mit der Pflegereform, die im Juli in Kraft treten soll, soll sich das ändern. Die Pflegesätze werden angehoben, statt 384 in der Pflegestufe I gibt es von da an 420 Euro für die ambulante Pflege zu Hause. Für Schwerstpflegebedürftige werden bis zu 1550 Euro bezahlt. Wer in einem Heim gepflegt wird, erhält zwischen 1023 und 1918 Euro im Monat. Demenzkranke erhalten zusätzlich 200 Euro monatlich. Finanziert wird diese Anpassung durch um 0,25 Prozentpunkte höhere Beiträge zur Pflegeversicherung ab 1. Juli. Versicherte mit Kind bezahlen dann 1,95 Prozent ihres Bruttolohnes an die Pflegeversicherung, Kinderlose 2,2 Prozent. Die Pflegereform will vor allem die häusliche Pflege stärken. So können Angehörige künftig bis zu zehn Tage von ihrem Job frei gestellt werden, falls sie von heute auf morgen einen Pflegefall zu betreuen haben. Der Lohnausfall soll von den Pflegekassen finanziert werden. Die Krankenkassen sehen die Pflege jedoch als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und fordern die Finanzierung des Pflegeurlaubs aus Steuern. Unklar ist derzeit noch, ab welchem Grad der Pflegebedürftigkeit der Pflegeurlaub genutzt werden darf und ob etwa bei einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit erneut ein Anspruch besteht. EXTRA Berufstätige, pflegende Angehörige haben künftig auch die Möglichkeit, sechs Monate unbezahlt zu Hause zu bleiben, um sich um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Angehörige von Pflegebedürftigen sind auf schnelle und zuverlässige Hilfe angewiesen. Bei der Wahl der Betreuung sind viele überfordert, es fehlt an unabhängigen Informationen über den richtigen Pflegedienst oder das für die Betroffenen richtige Heim. Betroffene können sich auf der Internetseite www.pflegekritik.de über Pflegeheime der Region informieren. Angehörige können Heime bewerten, sich mit Betroffenen oder Pflegepersonal austauschen.

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