Jetzt wird erst mal gerechnet

Die Reform der Erbschaftssteuer kommt nach dem Willen der großen Koalition noch in diesem Jahr. Das bekräftigten die beiden Verhandlungsführer, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU), gestern nach einer Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe in Berlin.

Berlin. Bisher hatte die Bundesregierung, auch auf Druck der Wirtschaft, für Betriebe das sogenannte Abschmelzmodell favorisiert. Die Erbschaftssteuerlast sollte mit jedem Jahr, in dem der Erbe den Betrieb weiterführt, um zehn Prozent gesenkt werden und nach zehn Jahren ganz entfallen. Nun aber hat die Wirtschaft selbst von diesem Modell Abstand genommen. Denn die Begünstigung erstreckt sich nur auf produktives Vermögen, nicht auf Immobilien oder "die Gemälde im Chefzimmer", wie Steinbrück sagte. Das Auseinanderhalten der verschiedenen Vermögensarten aber ist schwierig und bürokratisch. Koch wie Steinbrück zeigten sich angesichts der überraschenden Kritik etwas schmallippig. "Wenn die Spitzenverbände das selbst nicht mehr wollen, lege ich das Reh doch nicht wieder auf die Lichtung", dichtete Steinbrück. Koch ergänzte: Machbar sei das Abschmelzmodell, aber vielleicht sei nicht jedem klar gewesen, dass und wie es wirke. Er verlangte von der Wirtschaft "jetzt mal eine verbindliche Aussage". Koalitionsintern aber sei diese Variante bereits "mausetot", wie es aus Verhandlungskreisen hieß.Ernsthaft geprüft und von Experten durchgerechnet werden nun zwei andere Varianten. Einerseits die Möglichkeit, unterschiedliche Erbschaftsarten unterschiedlich zu besteuern (Schedulen-Modell). Das Verfassungsgericht hatte eine gleiche Wertbasis für Immobilien wie Geldvermögen eingefordert. Dem soll die Reform in jedem Fall Rechnung tragen. Aber die Steuerhöhe könnte zum Beispiel für Betriebsvermögen erheblich niedriger sein als bei Privatvermögen. Auch könnten sich die Freibeträge unterscheiden. Die zweite Variante ist, alle Werte gleichzustellen, aber generell die Steuersätze abzusenken (Niedrigsteuermodell). Möglich ist auch eine Kombination beider Modelle. Die Bedürfnisse der Bauern sollen dabei besonders berücksichtigt werden. In jedem Fall soll die Erbschaftssteuer, die den Ländern zufällt, unter dem Strich auch künftig rund vier Milliarden pro Jahr einbringen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

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