Kaminöfen an der Kandare

Gemütlich bollern in Deutschland 14 Millionen Kaminöfen und Herde sowie eine Million Holzpellet-Heizungen vor sich hin - und stoßen rund 24 000 Tonnen Feinstaub pro Jahr aus, mehr als alle Dieselautos und -lastwagen zusammen. Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) will nun auch für die kleinen Luftverpester Grenzwerte festlegen.

Berlin. Am Dienstag fand in Bonn eine Anhörung zu Gabriels Entwurf einer Novellierung der "Bundesimmissionsschutzverordnung" (BImSchV) statt. Dort gab es wenig Kritik, was nicht verwundert. Am Tisch saßen jene Verbände, die sich - wie die Gas- und Heizungsbranche - von schärferen Bestimmungen neue Aufträge erhoffen. Denn über 50 Prozent der Anlagen sind mehr als 20 Jahre alt. Sie müssen nach Gabriels Willen entweder mit Filtern nachgerüstet, stillgelegt oder ausgetauscht werden. Am wenigsten ändert sich für die mit Gas oder Öl betriebenen Heizkessel. Die Grenzwerte für Abgasverluste (je nach Größe neun bis elf Prozent) sollen nicht verändert und die Kessel künftig nur noch alle drei Jahre statt jetzt jedes Jahr überprüft werden. Der Zentralverband Sanitär und Heizung fordert eine Absenkung der Werte um einen Prozentpunkt. Denn viele Altkessel erfüllten zwar die jetzigen Bedingungen, seien aber nicht effizient und damit klimaschädlich. Immerhin will Gabriel auch kleinere Anlagen ab vier Kilowatt Leistung in die Verordnung aufnehmen (bisher ab elf Kilowatt). Etwas konsequenter sind die Veränderungen für Kamine und Öfen, die zumeist mit Holz betrieben werden. Da diese Art zu heizen immer mehr nachgefragt wird, würde der Feinstaub-Ausstoß ohne Regelung weiter ansteigen. Nun soll der aktuelle "Stand der Technik" als Grenzwert festgeschrieben werden. Kamineinsätze und Herde, die neu eingebaut werden, dürfen nur noch 0,10 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft ausstoßen. Das erreichen fast alle Anbieter. Altanlagen müssen nach und nach mit Filtern umgerüstet oder stillgelegt werden. Allerdings sind die Übergangsfristen großzügig. Öfen, die älter als 32 Jahre sind, haben bis Ende 2014 Zeit, Anlagen, die nicht mehr als zwölf Jahre auf dem Buckel haben, müssen bis Ende 2024 modernisiert sein. Historische Öfen, Backöfen und Badeöfen sind ausgenommen, ebenso offene Kamine. Die Schornsteinfeger sollen die Kaminöfen alle fünf Jahre kontrollieren.

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