Kein kurzer Prozess, aber zügig

Die lange Dauer von Gerichtsverfahren in Deutschland belastet das Ansehen der Justiz. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Professor Hans-Jürgen Papier, forderte deshalb bei einem Besuch in Trier, der Staat müsse die wachsende Überlastung der Gerichte abwenden.

Trier. (DiL) Die Vereinigung der Verwaltungsrichter in Rheinland-Pfalz hatte Deutschlands höchsten Juristen zu ihrer Jahres-Versammlung im Tagungszentrum der Trierer IHK eingeladen. Papier mahnte in verbindlicher Tonart, aber klar in der Sache eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung der Justiz an. Das Recht der Bürger auf rechtliches Gehör sei ein elementarer Bestandteil der Verfassung, sagte Papier. Entscheidend für das Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit sei dabei ein "zeitnaher Rechtsschutz". Dabei gehe es nicht um "kurzen Prozess", sondern um ein korrektes rechtsstaatliches Verfahren, das aber nicht jahrelang auf sich warten lassen dürfe.Gutes Zeugnis

Neben Fragen des Verfahrensrechts und der Instanzen spielt dabei nach Meinung des Verfassungsgerichtspräsidenten auch die Arbeitsbelastung der Gerichte eine entscheidende Rolle. Dass sie ausreichend ausgestattet seien, könne sich "zum Verfassungsgebot verdichten", mahnte Papier. Für Nicht-Juristen: Zu wenig Richter und Justizpersonal sind nicht nur ein Politikum, sondern womöglich ein Verstoß gegen die Verfassung.Welche Konsequenzen das haben kann, machte Papier am Beispiel von mutmaßlichen Straftätern deutlich, die freigelassen werden mussten, weil ihr Verfahren zu lange auf sich warten ließ. Wenn der Staat nicht in der Lage sei, in angemessener Zeit zur Rechtsfindung zu kommen, dürfe das nicht zu Lasten der Grundrechte seiner Bürger gehen. Den rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichten stellte Papier freilich ein gutes Zeugnis aus: Sie seien, was die Zügigkeit der Verfahren angeht, im statistischen Vergleich mit anderen Bundesländern "vorbildlich". Wenn Deutschland, wie von der EU gefordert, in absehbarer Zeit eine "Untätigkeitsbeschwerde" gegen Gerichte für klagende Bürger einführe, müsse man sich hierzulande "keine allzu große Sorgen machen".

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