Keine Änderung beim Fluglärm: Ministerium lässt die Muskeln spielen

HERFORST/BINSFELD. Die Hoffnungen betroffener Hausbesitzer in Herforst auf eine höhere Entschädigung wegen Fluglärms haben einen empfindlichen Dämpfer bekommen.

Herforster Bürger, die wegen der Wertminderung ihrer Grundstücke Geld vom Bundesministerium der Verteidigung fordern, fühlen sich wie auf einer Achterbahnfahrt. Nicht irgendein Bundestagsabgeordneter, sondern der Petitionsausschuss war ihnen beigesprungen - und das mit einstimmigem Votum. Doch das Ministerium sieht darin keinen Anlass, irgend etwas zu ändern. Hintergrund ist die ungleiche Behandlung von Anwohnern. Die beiden Petenten aus Herforst sollen nach einem Vergleichsvorschlag aus dem Jahr 2001 nur 15 Prozent des Verkehrswerts ihrer Grundstücke bezahlt bekommen (theoretisch bis zu 36 813 Euro), abzüglich jedoch 0,5 Prozent pro Jahr von 1952 bis zum Bauantrag. Diese Regelung gilt für Grundstücke mit einem Verkehrswert von mehr als 180 000 Euro. Beispiel: Wer 1977 gebaut hat, muss für die 26 Jahre von 1951 bis 1977 einen Abschlag von 13 Prozentpunkten hinnehmen. Er bekommt also statt 15 nur noch zwei Prozent des Verkehrswerts. Für Grundstücke mit einem Verkehrswert von maximal 180 000 Euro gab es hingegen aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin pauschal 20 Prozent des Verkehrswerts, also maximal 36 813 Euro."Lärmschutzzone gab es damals noch nicht"

"Es kann nicht angehen, dass im selben Zeitpunkt der eine Nachbar mit 20 Prozent und der andere mit zwei Prozent entschädigt wird, obwohl beide in gleicher Weise vom Fluglärm betroffen sind", schrieb der Ausschuss. Das Ministerium solle deshalb "prüfen, ob die Petenten unabhängig vom Verkehrswert wenigstens pauschal mit dem bisherigen Höchstbetrag von 36 813 Euro entschädigt werden können". Dies lehnt das Ministerium ab. Nach ständiger Rechtsprechung seien Entschädigungsansprüche dann ausgeschlossen, wenn die Anspruchsteller "in den Lärm hinein" gebaut oder ein Haus erworben haben, obwohl sie sich der Auswirkungen bewusst waren. Das sei um so eher bewusst der Fall, je jünger ihre Gebäude seien. Daher seien jährliche Abschläge sinnvoll. "Die Lärmschutzzone gab es damals doch noch gar nicht", gibt dagegen Günther Burghardt, einer der beiden Petenten und Vertreter der "Interessengemeinschaft für Fluglärmgeschädigte", zu bedenken. "Die Leute haben damals ohne entsprechende Auflagen gebaut." Die Stellungnahme des Ministeriums sei "bitter", allerdings stehe ein offizieller Bescheid vom Petitionsausschuss noch aus. AufTV -Anfrage verweist Ewald Zimmermann vom Berliner Sekretariat des Petitionsausschusses auf eine Antwort der Bundesregierung, die "nicht im Sinne des Ausschusses" verfasst sei. Der Bundestag müsse nun mit dieser Antwort umgehen. Beim Ortstermin des Ausschusses am Mittwoch, 12. Januar, in Speicher, seien die Herforster Petenten nicht eingeladen, sondern Vertreter der "Bürgerinitiative gegen die Erweiterung der Air-Base Spangdahlem" (Bigas). Das bestätigt den Eindruck von Bürgermeister Rudolf Becker: "Der Ausschuss betrachtet die Eingabe aus Herforst als abgeschlossen. Aber es bleibt dabei: Die geltende Entschädigungsregelung ist ungerecht. Dagegen klagen können nicht wir, sondern nur die Grundstückseigentümer."

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