Kind krank - Stress mit dem Chef

Trier · Eltern fehlen im Schnitt zwei Tage im Job, um fiebernden Nachwuchs zu betreuen. Krankenkassen übernehmen die Lohnfortzahlung.

 Mit Fieber dürfen Kinder nicht in die Kita. Berufstätige Eltern haben das Recht, zu Hause zu bleiben. Foto: dpa

Mit Fieber dürfen Kinder nicht in die Kita. Berufstätige Eltern haben das Recht, zu Hause zu bleiben. Foto: dpa

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Trier Eltern kennen das. Die Kinder werden immer dann krank, wenn man es gar nicht gebrauchen kann. Etwa wenn auf der Arbeit gerade "Land unter" ist. Ein wichtiges Projekt ansteht. Viele Kollegen fehlen. Oder man einen wichtigen Termin hat. Nicht selten schicken Eltern ihr vielleicht leicht fieberndes Kind mangels Betreuungsmöglichkeit lieber in die Kita oder die Schule, statt es zu Hause im Bett zu lassen. Kinderärzte warnen davor. Die Gefahr, dass das kränkelnde Kind andere ansteckt, ist hoch. Bei bestimmten Krankheiten wie Masern, Keuchhusten oder Windpocken ist es laut Infektionsschutzgesetz sogar verboten, Kinder in Kita oder Schulen zu schicken.
Oft wollen die Eltern aber auch nicht einen Urlaubstag für die Betreuung des kranken Kindes opfern, weil ihnen dieser dann etwa in Ferienzeiten fehlt. Dabei haben Arbeitnehmer das Recht von der Arbeit fernzubleiben - "durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden". Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Paragraf 616. Danach sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten bezahlten Sonderurlaub zu gewähren. Und zwar etwa wegen Geburt eines Kindes, zur Hochzeit oder wegen des Todes eines nahen Angehörigen. Auch die Betreuung von kranken Angehörigen im Haushalt gehört dazu. Wie lange der Sonderurlaub dauern muss, ist aber nicht festgelegt.
Außerdem können sich die Chefs von der Pflicht der Lohnzahlung für diese Zeit befreien, wenn sie das entsprechend im Arbeitsvertrag so festlegen. Weil aber nicht einheitlich geregelt ist, dass in der Zeit weiter das Gehalt fließt, haben betroffene Arbeitnehmer das Recht, in der Zeit Krankengeld zu beantragen. Krankenkassen sind laut Sozialgesetzbuch verpflichtet, einem Elternteil, das wegen eines kranken, bis zu zwölf Jahre alten Kindes daheim bleibt, einen Teil des Lohnes zu zahlen. Und offenbar nutzen immer mehr Eltern das sogenannte Kinderpflegekrankengeld, wie eine aktuelle Erhebung der Krankenkasse AOK ergibt. Demnach haben im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz 1,5 Prozent der AOK-Versicherten die Leistung in Anspruch genommen, vier Jahre davor seien es noch 1,1 Prozent gewesen, teilte die Kasse gestern mit. "Somit haben von den rund 500 000 erwerbstätigen Versicherten mehr als 8000 mindestens einmal Kinderpflegekrankengeld in Anspruch genommen", sagt die rheinland-pfälzische AOK-Chefin Irmgard Stippler. Nach wie vor seien es vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind pflegten. Jedoch steige der Anteil der Männer, die Kinderpflegekrankengeld beanspruchten. Der Anteil derer, die das Krankengeld beantragen, ist örtlich höchst unterschiedlich (siehe Grafik). Im Schnitt fehlten die Eltern wegen eines kranken Kindes 2,3 Tage im Job. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Dauer einer Krankschreibung eines Arbeitnehmers lag laut AOK im vorigen Jahr bei 16,2 Tagen.KINDERPFLEGEKRANKENGELD: WAS IST DAS??

Extra

(red) Eltern können bis zum 12. Geburtstag ihres gesetzlich versicherten Kindes bei einer Erkrankung des Kindes jeweils bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr Krankengeld von ihrer Krankenkasse beziehen. Und zwar wenn sie aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben und das keine andere im Haushalt lebende Person übernehmen kann. Bei Alleinerziehenden erstreckt sich der Anspruch auf das Krankengeld auf bis zu 20 Arbeitstage.

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