Kind steht an erster Stelle

Der Fall geht unter die Haut. Eine junge Frau wird per Gerichtsbeschluss von ihrem neugeborenen Kind getrennt. Bei dieser Geschichte läuft einem ein Schauer über den Rücken. Hat das Jugendamt vorschnell gehandelt?

Hätte die junge Frau nicht eine Chance verdient, gemeinsam mit ihrem Sohn ein geregeltes Leben aufzubauen? Da die Frau im Alltag Schwierigkeiten hat, ist ihr vom Gericht eine Betreuerin zur Seite gestellt worden. Kann man ihr dann zutrauen, eine verantwortungsbewusste Mutter zu sein? Es ist die Aufgabe des Jugendamts, diese schwere Entscheidung zu fällen. Doch statt sich zu bekriegen, sollten sich beide Seiten zusammensetzen und überlegen, ob es nicht Möglichkeiten gibt, dass der Säugling gut untergebracht ist und die Mutter dennoch wichtiger Teil seines Leben bleibt - und sie eines Tages das Sorgerecht wiederbekommen kann. d.juchem@volksfreund.de

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