LEXIKON

E 111 : Der Auslandskrankenschein, das Formular E 111, sollte bei Reisen innerhalb der EU immer im Gepäck sein. Er sichert den Anspruch des Versicherten auf ambulante und stationäre Leistungen bei den ausländischen Krankenversicherungen.

Der Deutsche erhält dann die Leistungen, die einem Inländer gewährt werden. Das heißt beispielsweise, dass er in Spanien wie ein Spanier behandelt wird. Da der Leistungsumfang der Krankenversicherung von Land zu Land unterschiedlich ist, kann es dem Reisenden passieren, dass er (zunächst) privat in Vorlage treten muss. Elektronische Patientenakte: Derzeit ist es anderen Ärzten nicht möglich, an die behandlungsrelevanten Daten eines Patienten zu kommen, wenn dieser keine Überweisung seines behandelnden Arztes vorlegt. Ärzte plädieren daher bereits seit langem für eine elektronische Patientenkarte, mit der der Zugriff auf eine Patientenakte in einem Computernetz nur Minuten dauern würde. Nur wenn der elektronische Arztausweis und die Patientenkarte in den entsprechenden Computer gesteckt werden, ist ein Zugriff auf die Daten möglich. Erste Versuche laufen bereits in einigen Bundesländern.ERSATZKASSEN waren ursprünglich privatrechtlich organisierte Versicherungsvereine. Seitdem die Trennung in Arbeiter- und Angestellten-Ersatzkassen 1996 abgeschafft wurde, stehen die Ersatzkassen heute allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung offen. Die Ersatzkassen für Angestellte sind seit 1912 im Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK), die Arbeiter-Ersatzkassen seit 1938 im Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV) organisiert. Die Ersatzkassen sind mit 37 Prozent Marktanteil die zweitgrößte Kassenart. (wie)

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