Mainz bleibt bei Sperrklausel

Das vom Bundesverfassungsgericht verfügte Ende der Fünf-Prozent-Klausel für Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein hat keine direkten Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz. Zu dieser Einschätzung gelangen Rechtsexperten des Landtags und die Fraktionen.

Mainz/Karlsruhe. (win) Mit seinem Urteil zur Fünf-Prozent-Klausel hat das Karlsruher Gericht nach Überzeugung der rheinland-pfälzischen Landtagsfraktionen keineswegs bundesweit das Ende der Sperrklauseln bei Kommunalwahlen eingeläutet.In Rheinland-Pfalz gilt für die Kommunalwahlen eine Hürde von 3,03 Prozent. SPD, CDU und FDP sehen aktuell keinen Anlass, diese Sperrklausel in Frage zu stellen. Urteil soll noch auf Folgen geprüft werden

Auch die außerparlamentarischen Grünen, deren Parteifreunde in Schleswig-Holstein die Verfassungsklage eingereicht hatten, wollen derzeit offenbar auf das Urteil nicht reagieren.Nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes beim Landtag bezieht sich der Richterspruch nur auf das nördlichste Bundesland, das noch über kein eigenes Landesverfassungsgericht verfüge. Da es sich bei dem Kommunalwahlgesetz um ein Landesgesetz handele, sei für Rheinland-Pfalz im Falle einer Klage der Verfassungsgerichtshof in Koblenz zuständig, so der Leiter des Wissenschaftlichen Dienstes, Paul Glauben.Auf Antrag der FDP soll das Urteil des Verfassungsgerichts dennoch bei der nächsten Sitzung des Innen-Ausschusses auf die Tagesordnung gesetzt werden. Dabei sollen mögliche rechtliche Folgen geprüft werden.Die Karlsruher Richter hatten unter anderem argumentiert, dass mit der Einführung der Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten keine stabilen Mehrheiten mehr für die Wahl von Rathaus-Chefs notwendig seien. Splitterparteien könnten entsprechend nicht mehr die Funktionsfähigkeit der Gemeindeverwaltung gefährden. Erfahrungen in anderen Ländern belegten zudem, dass Kommunen auch ohne Fünf-Prozent-Klauseln arbeitsfähig seien. Meinung Volksschule der Demokratie Das Kommunalparlament ist, sagt selbst so mancher Bundespolitiker, die Grundschule der Demokratie. Hier geht es noch um ganz unmittelbare Dinge, um die neue Kreuzung und den Schulweg, die Planung fürs Altenheim und Müllgebühren. Hier geht es nicht um Parteien und nicht um Ideologie, sondern um sehr unmittelbare Interessen von Einzelnen oder kleinen Gruppen. Hier handeln nicht anonyme, ferne Volksvertreter, sondern Bürger, die noch Nachbarn sind, und die man jeden Tag trifft. Nachdem Karslruhe gestern die Fünf-Prozent-Hürde für Kommunalwahlen ersatzlos gekippt hat, sollten sich alle auch nur mittelbar betroffenen Länder nun von sich aus sehr schnell an eine Reform machen. Auf kommunaler Ebene müssen auch Vertreter unabhängiger Bürgerinitiativen eine Chance haben, wenn sie wenigstens so viele Stimmen erringen, dass sie ein Mandat besetzen können. Die Grundschule der Demokratie muss Volksschule sein. Nicht Parteischule. nachrichten.red@volksfreund.de

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