Managern soll's ans Portemonnaie gehen

Wegen der milliardenschweren Fehlspekulationen in deutschen Geldinstituten soll es nun auch den ersten Bankmanagern an den Geldbeutel gehen. Die Privatbank IKB hat ihren ehemaligen Vorstandschef Stefan Ortseifen auf die Rückzahlung von Tantiemen im Umfang von 805 000 Euro verklagt.

Berlin. Weitere drei Ex-Führungsleute sollen der Bank insgesamt rund 1,6 Millionen Euro zurückerstatten.

Aus der Opposition wird unterdessen der Ruf nach schärferen Haftungsregelungen für Manager lauter. Nach Einschätzung der FDP ist die Höhe der Managervergütung eher zweitrangig. Entscheidend sei die Haftungsfrage. "Hier brauchen wir auch eine klare Regelung bei öffentlichen Äußerungen von Bankvorständen", sagte Parteivize Rainer Brüderle unserer Zeitung. "Wer durch Fehlinformationen Schäden anrichtet, sollte mit bis zu zwei Jahresgehältern dafür geradestehen müssen".

Dagegen hatte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) kürzlich strengere Regeln abgelehnt. Ihre Begründung: Die Haftung der Vorstände sei schon heute "sehr scharf". Dem widersprach auch die Finanzexpertin der Grünen, Christine Scheel. "Das, was wir bisher haben, reicht definitiv nicht aus", sagte Scheel unserer Zeitung. Nach der geltenden Rechtslage drohen Managern tatsächlich harte Sanktionen. Bei extremen Schäden können sie sogar mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. Das sieht das Aktiengesetz vor. Nur macht davon offenbar kaum ein Unternehmen Gebrauch.

Zypries mahnte denn auch die Aufsichtsräte, Fehlentscheidungen von Führungskräften stärker als bisher zu ahnden. Es gehe nicht an, dass Aufsichtsräte nicht gegen Vorstände vorgingen, weil sie selbst an einer kritischen Entscheidung mitgewirkt hätten, sagte Zypries.

Die Grünen-Politikerin Scheel verwies indes auf eine Gesetzesvorlage aus der rot-grünen Regierungszeit, die den Managern schon 2004 härtere Bandagen anlegen wollte. Damals wurde über die Einschränkung von Versicherungen diskutiert, die viele Unternehmen abschließen, um ihre Manager gegen geschäftsschädigende Entscheidungen finanziell abzusichern. "Auf Druck der Wirtschaft kam die Vorlage aber nicht einmal ins Kabinett", so Scheel. Dabei sei die Forderung von damals gerade jetzt wieder aktuell.

Die Koalitionsparteien SPD und Union haben sich bislang nur mit der Eindämmung überhöhter Managerbezüge beschäftigt. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe soll dazu bis Ende November Vorschläge unterbreiten. So will die SPD zum Beispiel erreichen, dass Bezüge über eine Million Euro nur noch zur Hälfte von Unternehmen steuerlich abgesetzt werden können. Das lehnt die allerdings Union ab.

Einig ist man sich dagegen in der Forderung, die variable Vergütung in den Chefetagen nicht mehr an kurzfristigen Maximalgewinnen des Unternehmens auszurichten, sondern an der langfristigen Geschäftsentwicklung. Eine generelle Deckelung der Bezüge soll es aber nicht geben. Laut dem SPD-Finanzexperten Joachim Poß soll die Arbeitsgruppe auch eine schärfere Fassung des Aktiengesetzes prüfen, um eine nachträgliche Kürzung von Vorstandsbezügen zu ermöglichen.

Darüber hinaus will man sich Klarheit über Haftungsregelungen in anderen Industriestaaten verschaffen. Was davon am Ende wirklich in Deutschland umgesetzt wird, steht freilich noch in den Sternen.

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