"Millionenschäden durch Kleindiebstähle"

Was darf ein Gast ohne schlechtes Gewissen mitnehmen? Wann haftet das Hotel?

 Rechtsanwalt Kay Rodegra ist Dozent für Reise- und Luftverkehrsrecht an verschiedenen Hochschulen. Zehn Jahre lang war der unter anderem aus dem ARD-Morgenmagazin bekannte Jurist und Fachjournalist auch an der Universität Trier aktiv. Foto: privat

Rechtsanwalt Kay Rodegra ist Dozent für Reise- und Luftverkehrsrecht an verschiedenen Hochschulen. Zehn Jahre lang war der unter anderem aus dem ARD-Morgenmagazin bekannte Jurist und Fachjournalist auch an der Universität Trier aktiv. Foto: privat

Foto: (g_pol3 )

Herr Rodegra, Erinnerungen an den schönen Urlaub sind vielen Reisenden wichtig. Ist das Entwenden eines Handtuchs oder anderer Utensilien durch einen Hotelgast ein Kavaliersdelikt?
KAY RODEGRA Nein, das ist es nicht. Es kann als strafbare Handlung, nämlich Diebstahl, vom Hotel zur Anzeige gebracht werden. Hotels entstehen jährlich Millionenschäden durch Kleindiebstähle, das heißt durch das Einstecken von Handtüchern, Aschenbechern, Weckern, Kissen, Gläsern, Schreibtischunterlagen, Bügeln, Bügeleisen und ähnlichen Dingen.
Gilt das auch für kleine Gegenstände wie zum Beispiel Shampoofläschchen, Duschgels oder Badelatschen?
RODEGRA Streng genommen ja, auch diese Gegenstände sind kein Geschenk zum Mitnehmen, sondern sollen während des Aufenthaltes im Hotel benutzt werden. Geöffnete kleine Duschgels und auch benutzte Badelatschen kann man aber mitnehmen, da diese ohnehin sonst weggeworfen werden.
Mit welchen Konsequenzen muss der Gast rechnen, wenn er Dinge aus dem Hotel mitnimmt?
RODEGRA Das Hotel schickt möglicherweise eine Rechnung über die mitgenommenen Gegenstände hinterher. Im schlimmsten Fall erfolgt eine Strafanzeige wegen Diebstahls. Das Hotel kann auch ein Hausverbot für zukünftige Besuche aussprechen.
Gibt es in Deutschland und anderen Urlaubsländern unterschiedliche rechtliche Regelungen?
RODEGRA Ja, jedes Land hat seine eigenen strafrechtlichen Vorschriften. Kleindiebstähle werden in anderen Ländern oftmals sehr viel härter bestraft als in Deutschland.
Wenn aus dem Hotelzimmer Wertgegenstände eines Gastes verschwinden, wer haftet dann?
RODEGRA Der Reiseveranstalter haftet in der Regel nicht, denn es verwirklicht sich beim Diebstahl das allgemeine Lebensrisiko. Klaut das Hotelpersonal, haftet der Hotelier uneingeschränkt. Ebenso haftet er, aber beschränkt, wenn ein anderer im Hotelzimmer klaut, so ist es zumindest in Deutschland. Bei einem Einbruch ins Hotelzimmer hilft im Schadensfall auch eine Hausratversicherung, wenn diese eine sogenannte Außenversicherung beinhaltet.
Müssen Gegenstände im Zimmer- oder Hotelsafe deponiert werden?
RODEGRA Wertgegenstände gehören in den Safe. Ansonsten kann dem Gast bei einem Diebstahl auch ein Mitverschulden vorgeworfen werden.
Gibt es finanzielle Höchstgrenzen für die Haftung?
RODEGRA Ja. Für Deutschland kommt Paragraf 701 BGB zur Anwendung. Der Hotelier haftet für einen Diebstahl aus dem Hotelzimmer höchstens bis zu einem Betrag von 3500 Euro, für Geld, Wertpapiere und andere Kostbarkeiten wie zum Beispiel Schmuck bis zu 800 Euro. Anders ist das natürlich, wenn das Hotelpersonal klaut. Dann haftet der Hotelier uneingeschränkt. Im Ausland sind die Haftungshöchstgrenzen unterschiedlich. Eine Haftung kann auch ganz entfallen.
Rainer NeubertInterview Kay Rodegra

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