Nach Ferienende: Welche Knöllchen Sie zahlen müssen

Für viele Urlauber sind die Ferien bereits vorbei. Die erste Rückreisewelle rollt, begleitet von unliebsamen Urlaubssouvenirs. Was zu tun ist, wenn Strafzettel und Knöllchen aus dem Ausland kommen, erklären die Experten vom Automobilclub Deutschland (AvD).

Trier/Frankfurt. (hw) Einige Autofahrer und Mietwagennutzer werden in den kommenden Wochen Bußgeldbescheide oder Knöllchen aus dem Ausland im Briefkasten vorfinden, weil sie beispielsweise beim Falschparken oder zu schnellem Fahren erwischt worden sind. "Welche Konsequenzen drohen, hängt davon ab, in welchem Land der Verstoß begangen wurde", erklärt Sabine Götz vom Automobilclub von Deutschland. Österreich beispielsweise ist ein Sonderfall. Der AvD weist darauf hin, dass mit der Alpenrepublik ein sogenanntes Vollstreckungsabkommen besteht und gegenseitig Amtshilfe geleistet wird. Es ist also ratsam, österreichische Strafzettel zu zahlen. Bußgelder aus anderen Nachbarstaaten wie beispielsweise den Niederlanden werden in Deutschland noch nicht eingetrieben. Ab einem Betrag von 70 Euro ist damit aber ab Oktober 2010 zu rechnen. Dann soll der EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen in der Bundesrepublik umgesetzt werden. Dies gilt auch für das benachbarte Luxemburg. Bisher gibt es zwischen Deutschland und Luxemburg noch kein solches Abkommen. Doch trotzdem droht auch Deutschen Verkehrsteilnehmern im Großherzogtum ein Fahrverbot. "In Luxemburg haben Verkehrsteilnehmer ein Zwölf-Punkte-Konto. Bei einem Verstoß werden Punkte abgezogen und bei Null wird die Fahrerlaubnis entzogen", erklärt die AvD-Sprecherin. Danach droht ein einjähriges Fahrverbot in Luxemburg.

Der AvD weist aber auch darauf hin, dass die Punktesysteme und Sanktionen europaweit nur in dem jeweiligen Land gelten. Wer etwa Punkte in Luxemburg kassiert, bekommt diese nicht auf sein Flensburger Verkehrssünderkonto eingetragen.

Der AvD empfiehlt jedoch, auch momentan nicht leichtfertig mit Bußgeldbescheiden aus dem Ausland umzugehen. Bei der Wiedereinreise oder einer Verkehrskontrolle im jeweiligen Land kann es sonst Probleme geben, etwa können die Ordnungs- und Strafgelder vollstreckt werden.

In der Schweiz droht säumigen Verkehrssündern unter Umständen sogar, einige Tage ins Gefängnis zu wandern - wenn die Zahlung verweigert wird und das von den eidgenössischen Behörden in der Regel zunächst eingeleitete Vollstreckungsverfahren erfolglos war.

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