Neue Vorwürfe gegen Hebgen

Markus Hebgen, ehemaliger CDU-Fraktionsgeschäftsführer im Landtag, könnte noch tiefer in die Kasse gegriffen haben, als bislang vermutet. Nach TV-Informationen soll er sich nicht nur mit der Kreditkarte der CDU-Fraktion, sondern auch mit Hilfe von Bar-Schecks bereichert haben.

 Das Geld soll in die eigene Tasche geflossen sein (hier ein Symbolbild): Angeblich hat sich Markus Hebgen Bar-Schecks teilweise auszahlen lassen.TV-Foto: Friedemann Vetter

Das Geld soll in die eigene Tasche geflossen sein (hier ein Symbolbild): Angeblich hat sich Markus Hebgen Bar-Schecks teilweise auszahlen lassen.TV-Foto: Friedemann Vetter

Mainz. Seit April dieses Jahres ermittelt die Staatsanwaltschaft Mainz gegen Ex-CDU-Manager Hebgen wegen des Verdachts der Untreue. Vorausgegangen war eine turnusmäßige Prüfung des Landesrechnungshofes, der in regelmäßigen Abständen die Buchungsvorgänge der Fraktionen im Landtag untersucht. Dabei waren merkwürdige Rechnungen der CDU-Fraktion aus den Jahren 2005 und 2006 aufgefallen, deren Hintergrund bislang nicht geklärt werden konnte. Als der Verdacht möglicher Straftaten aufkeimte, schaltete CDU-Chef Christian Baldauf die Staatsanwaltschaft ein und übergab ihr die zur Verfügung stehenden Unterlagen. Wichtige Dokumente, die zur Aufklärung beitragen könnten, sind allerdings verschwunden.

Bar-Schecks angeblich für Unions-Abgeordnete



Bekannt sind bislang Vorwürfe, nach denen Markus Hebgen die Kreditkarte der CDU-Fraktion missbraucht haben soll. Unter anderem ist von 2900 Euro die Rede, die bei dem Besuch eines Bordells in Berlin (Club Rascona) ausgegeben worden sein sollen. Hebgen streitet dies nicht ab, behauptet allerdings, es seien vier Abgeordnete der CDU dabei gewesen, was nicht bewiesen ist. Offenbar war der Abstecher in den Club Rascona nicht der einzige dieser Art. Nachdem geschwärzte Abrechnungsbelege der Kreditkarte zurückverfolgt werden konnten, stellte sich heraus, dass es anscheinend auch Besuche in Mainzer Etablissements gegeben hat.

Nach Informationen des Trierischen Volksfreunds soll Markus Hebgen nicht nur die Kreditkarte der CDU-Fraktion missbräuchlich genutzt haben, sondern sich auch Bar-Schecks zumindest teilweise auszahlen lassen haben. Dabei wurde offenbar als Verwendungszweck angegeben, dass das Geld für diverse Abgeordnete der Union bestimmt sei, so dass niemand Verdacht schöpfte. Einige Parlamentarier bekommen Sonderzulagen für fraktionsinterne Funktionen, etwa als Sprecher eines Arbeitskreises. Hebgen soll sich das Geld auszahlen lassen haben mit der Angabe, es an die Abgeordneten weiterreichen zu wollen. Bei denen kam es aber nie an, berichten Insider. Die Vorgänge wurden bemerkt, weil ein CDU-Abgeordneter ausdrücklich betont hatte, seine Funktion ehrenamtlich ausüben zu wollen. Die Schadenshöhe soll sich auf einen fünfstelligen Betrag belaufen. Die Rede ist von rund 10 000 Euro.

Auf Anfrage des TV sagt Klaus Puderbach, Leitender Oberstaatsanwalt in Mainz: "Es ist denkbar, dass es so gewesen ist, aber noch nicht erwiesen. Wir sind mit den Ermittlungen noch nicht so weit." Derzeit würden alle Kontobewegungen von Hebgen und der CDU-Fraktion geprüft, wobei besonders auf korrespondierende Aspekte geachtet werde. Die Staatsanwaltschaft werde zunächst den Abschlussbericht des Landesrechnungshofes abwarten, der für Anfang kommenden Jahres erwartet werde. Puderbach: Wir gehen davon aus, dass wir den Fall Hebgen im Frühjahr abschließen können." CDU-Sprecherin Pia Grundhöfer lehnt einen Kommentar mit Verweis auf die Ermittlungen ab: "Wir dürfen uns dazu nicht äußern."

Wofür bekam C4 Consulting 386 000 Euro?



Ebenfalls keine Angaben macht die Union dazu, dass sie nach Informationen dieser Zeitung über ihren Anwalt vorsorglich Schadensersatzansprüche gegenüber der Unternehmensberatung C4 Consulting geltend gemacht haben soll. An diese Firma mit Sitz in Düsseldorf waren 2005 seitens der CDU-Fraktion 386 000 Euro geflossen. Ungeklärt ist, für welche Leistungen das Geld, das in mehreren Beträgen ordnungsgemäß gezahlt und verbucht wurde, floss. Ein Leistungsverzeichnis, das die C4 als GmbH aus wirtschaftsrechtlichen (Paragraph 257 Handelsgesetzbuch) und steuerrechtlichen Gründen (Paragraph 147 Abgabenordnung) haben müsste, ist unauffindbar. Eine entsprechende TV-Anfrage an die C4 blieb unbeantwortet.

Ex-CDU-Manager Hebgen behauptet, mit dem Geld sei der Wahlkampf finanziert worden. Ein brisanter Vorwurf, denn das wäre nach dem Parteiengesetz verboten und könnte für die Union eine Geldstrafe in dreifacher Höhe nach sich ziehen. Die CDU und insbesondere ihr früherer Fraktions- und Parteichef Christoph Böhr haben alle Vorwürfe in dieser Hinsicht zurückgewiesen. C4 sei ausschließlich für die Beratung der Fraktion bezahlt worden. Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt derzeit nur gegen Hebgen, wird aber wohl den von ihm erhobenen Vorwürfen ebenfalls nachgehen müssen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort