Nicht ohne meinen Sohn

BITBURG. Noch am Tag der Geburt hat das Jugendamt des Kreises Bitburg-Prüm auf richterlichen Beschluss einer jungen Frau die elterliche Sorge für ihr Kind entzogen. Der kleine Junge ist nun abgeholt und in eine Pflegefamilie gebracht worden. Die Frau möchte ihr Kind wiederhaben – doch das Jugendamt sieht das Kindeswohl gefährdet.

Vorschnelles Handeln oder berechtigte Vorsorge? In dem Fall, bei dem einer jungen Frau ihr Säugling kurz nach der Geburt vom Jugendamt weggenommen wurde, steht Aussage gegen Aussage. "Ich möchte mein Kind behalten und für es sorgen. Ich glaube, dass ich das schaffe", sagt Andrea Müller (Name von der Redaktion geändert).Das Jugendamt des Kreises sieht das anders. "Die junge Frau ist nach Auffassung des Jugendamts nicht fähig, das Kind zu erziehen", erklärt Rudolf Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung. Es bestehe "eine akute Gefährdung des Kindeswohls durch anzunehmende Kindesvernachlässigung und mangelnde Förderkompetenz der Kindsmutter". Der 21-Jährigen wurde eine gesetzliche Betreuerin zur Seite gestellt, da sie laut Jugendamt "nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und ein eigenverantwortliches Leben zu führen".

Der zuständige Richter beurteilte die Situation nach Einsicht der Akten ähnlich und hat vergangene Woche - noch am Tag der Geburt - angeordnet, dass der Mutter die elterliche Sorge für ihren kleinen Sohn entzogen wird. Das bedeutet, dass das Jugendamt den Kleinen jederzeit abholen und in einer Pflegefamilie unterbringen kann. Und das hat es vorgestern auch getan.

Bei der Übermittlung dieser Nachricht hat das Jugendamt nicht lange gezögert. Bereits wenige Stunden nach der Geburt wurde der Mutter der richterliche Beschluss überbracht. "Eine Begründung habe ich aber nicht bekommen", sagt Andrea Müller. Die bekamen nur die Eltern der Frau später mit der Post zugeschickt.

Die junge Frau fühlt sich falsch behandelt. "Ich möchte gern ein eigenes Leben führen, zusammen mit meinem Kind", sagt die 21-Jährige. Dafür sei sie auch bereit, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Doch diese Chance gebe man ihr nicht. "Wenn ich das mit dem Kind nicht schaffe, bin ich bereit, es in eine Pflegefamilie zu geben", sagt sie.

Verdacht auf sexuellen Missbrauch

Dieses Risiko will das Jugendamt allerdings nicht auf sich nehmen. Seine Entscheidung hat eine lange Vorgeschichte: Andrea Müller und ihre Familie sind dem Jugendamt seit 1995 bekannt. Als Elfjährige lebte Andrea bei Pflegeeltern in Bremen. Anschließend war sie von 1996 bis 1997 im kinderneurologischen Zentrum Bonn in Behandlung. Die Diagnose lautete damals: "gravierende Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen, posttraumatische Belastungsreaktionen, ein Entwicklungsrückstand im Bereich der Lernbehinderung und Absence-Epilepsien". Zudem sei damals erkannt worden, dass das Mädchen über Jahre hinweg sexuell missbraucht worden sei. Als Täter geriet ihr Vater in Verdacht. Es kam aber weder zu einer Anzeige noch zu einem Verfahren. Danach lebte Andrea in Heimen und betreuten Einrichtungen.

Gemeinsam mit der Bitburger Anwältin Elfriede Fuchs kämpft die junge Frau nun um ihren Sohn. "Das Jugendamt hat vollkommen überreagiert. Wir haben Beschwerde beim Oberlandesgericht und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Sachbearbeiterin eingereicht", sagt die Fachanwältin für Familienrecht. Sie hält das Verhalten des Jugendamts für pädagogisch nicht vertretbar. Und auch die Mutter betont, dass sie um ihren Sohn weiter kämpfen will. "Der Kleine ist mir so ans Herz gewachsen", sagt die 21-Jährige. Doch sie weiß auch, dass ihr Sohn der Leidtragende dieser Auseinandersetzung ist.

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