Pauschalen, Solidaritätszuschlag und andere Denkspiele

TRIER. Die Gesundheitsreform gilt als die Baustelle der großen Koalition. Gestern kamen die Spitzenpolitiker von SPD und CDU zu ersten Beratungen darüber zusammen. Der TV gibt einen Überblick über die zur Diskussion stehenden Modelle.

2007 soll alles besser werden: Die Krankenkassenbeiträge sinken, auch mit den Lohnnebenkosten soll es nach unten gehen, gleichzeitig sollen die Einnahmen der Kassen steigen und die Ausgaben im Gesundheitssystem zurückgefahren werden. Mit genau dieser Zielsetzung boxte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vor drei Jahren das Gesundheitsmodernisierungsgesetz durch. Doch trotz Praxisgebühr - damals auf Dringen der Unions-Opposition ins Gesetz geschrieben -, höheren Zuzahlungen und der Ausgliederung von Zahnersatz und Krankengeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen haben sich die Kassenbeiträge unterm Strich nicht nach unten bewegt, die Lohnnebenkosten konnten kaum spürbar gesenkt werden. Nun soll es einen neuen Anlauf geben: keine Beitragserhöhung und die Lohnnebenkosten unter 40 Prozent. Trotz großer Koalition stehen sich die Reformmodelle von SPD und CDU konträr gegenüber. Ohne Kompromiss oder einen Mix aus beiden Modellen wird es keine tragfähige Reform geben. Klar scheint dabei bereits jetzt zu sein, dass die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder gekippt werden wird. Im Gespräch ist auch, die Mitversicherung nicht arbeitender Ehegatten zu streichen. Im Gespräch sind auch höhere Eigenbeteiligungen der Patienten, die Streichung der teilweisen Beitragsfreiheit für Rentner und höhere Beitragsbemessungsgrenzen. Wie sehen die Vorstellungen der beiden Parteien im Einzelnen aus? Hier die derzeit diskutierten Konzepte zur Reform des kranken Gesundheitswesens: Gesundheitsprämie Die Union propagierte im Wahlkampf die Idee einer einheitlichen, einkommensunabhängigen Gesundheitsprämie oder Kopfpauschale. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sollten damit von den Löhnen abgekoppelt werden. Alle Mitglieder gesetzlicher Kassen müssen einen einheitlichen Betrag zahlen. Die Beiträge der Kinder sollen komplett aus Steuermitteln finanziert werden. Um einen sozialen Ausgleich zu erreichen - Besserverdiener kämen durch dieses Modell deutlich besser weg als bisher - soll die Belastung der Versicherten auf 12,5 Prozent des Einkommens jährlich begrenzt werden. Wer mehr zahlen muss, erhält vom Staat einen Ausgleich. Für diesen sozialen Ausgleich wären nach Expertenansicht bis zu 40 Milliarden Euro notwendig, Finanzierung: ungewiss. Bürgerversicherung In der von der SPD favorisierten Bürgerversicherung sollen möglichst alle Bürger versichert sein und Beiträge zahlen, also auch diejenigen, die - etwa Beamte oder Selbstständige - bisher eher in privaten Versicherungen sind. Jeder kann bei diesem Modell seine Krankenkasse frei wählen. Die Beiträge richten sich weiter nach einem bestimmten Prozentsatz des Einkommens, zu dem auch Zinsen aus Kapitalerträgen gehören. Kinder und und Ehepartner, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, bleiben beitragsfrei. Bürgerpauschale Der Sachverständigenrat der Bundesregierung schlug im November eine Mischform aus beiden Modellen vor, die Bürgerpauschale. Von der Bürgerversicherung wird die Idee der Versicherung aller Bürger übernommen. Sie sollen allerdings wie bei der Gesundheitsprämie eine feste Pauschale zahlen, die nichts mehr mit dem jeweiligen Einkommen der Versicherten zu tun hat und an der der Arbeitgeber nicht mehr beteiligt ist. Laut den Wirtschaftsweisen soll die Bürgerpauschale 200 Euro kosten, Kinder sollen beitragsfrei sein. Die Versicherten bekommen die bisherigen Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung ausgezahlt. Kleine Kopfpauschale Die kleine Kopfpauschale ist ein weiterer möglicher Kompromissvorschlag. Nachdem vor zwei Wochen ein solcher Vorschlag aus dem SPD-geführten Gesundheitsministerium gekommen ist, hat sich nun auch die Union auf ein ähnliches Modell geeinigt. Die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden nach diesem Modell bei 6,5 Prozent festgeschrieben. Allerdings müssten die Unternehmen diesen Beitrag vom Gesamteinkommen ihrer Arbeitnehmer entrichten. Die Beiträge der Versicherten sollen zwischen sechs und sieben Prozent liegen. Auch Kapitaleinkünfte aus Zinsen, Mieten und Dividenden sollen zur Beitragsberechnung herangezogen werden, maximal bis zu einem Einkommen von 3562,50 Euro im Monat. Solidaritätszuschlag Eine Variante ist der Gesundheitssolidaritätszuschlag: Alle Bürger sollen bis zu drei Prozent ihres Bruttoeinkommens für die Gesundheit zahlen. 15 Milliarden Euro sollen so zur Finanzierung der Gesundheitskosten aller Kinder eingenommen werden. Die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder entfällt. Dadurch könnten die Kassenbeiträge von derzeit durchschnittlich 13,3 auf zwölf Prozent sinken. Die Ausgliederung der Kindermitversicherung widerspreche der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Entlastung von Eltern bei der Sozialversicherung, sagt der Familienverband. Zusätzlich soll eine Gesundheitsprämie eingeführt werden. Auf den Kassenbeitrag sollen 15 Euro im Monat aufgesattelt werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort