Richter urteilen über "staatlichen Diebstahl"

Steuer-Experten sprechen von einem weitreichenden Urteil, das die Karlsruher Richter gestern gesprochen haben. Die meisten Pendler jedenfalls dürfen sich auf eine Rückerstattung vom Fiskus freuen.

Trier. Das Urteil sei ein Sieg der Gerechtigkeit. Für den Bitburger Steuer-Experten Heinz-Peter Fuchsen haben die Karlsruher Richter gestern den Pendlern wieder das zurückgegeben, was der Staat ihnen gestohlen hat. Die Kürzung der Pendlerpauschale sei "staatlicher Diebstahl", sagt Steuerberater Fuchsen. Er spricht von einem weitreichenden Urteil. Seiner Meinung nach könnte es auch Auswirkungen auf steuerliche Anrechnung von Arbeitszimmern haben. Mit der Kürzung der Pendlerpauschale wurde auch die Absetzbarkeit heimischer Büros geändert.

Rückerstattung geht relativ schnell



Auch wenn das Karlsruher Urteil als vorgezogenes Weihnachtsgeschenk betrachtet werden kann, rechnet Fuchsen nicht damit, dass vor den Feiertagen den Pendlern die Erstattung von den Finanzämtern überwiesen wird.

Beim Trierer Finanzamt geht man davon aus, dass trotz der Umstellung der dafür notwenigen Software die Bearbeitung der Fälle relativ rasch über die Bühne geht. In den meisten Fällen brauchen die Steuerzahler gar nichts zu machen. Die betroffenen Steuerbescheide würden automatisch geändert, sagt Finanzamtssprecherin Julia Köster. Allerdings sollten die Pendler prüfen, ob sie die Entfernung zum Arbeitsplatz richtig angegeben haben. Nur ein paar wenige Steuerzahler haben trotz des von den Finanzämtern verhängten Vorläufigkeitsvermerks der meisten Steuerbescheide Einspruch eingelegt. Dadurch haben sie automatisch die volle Pendlerpauschale erhalten. Hätte das Bundesverfassungsgericht aber entschieden, dass die Kürzung rechtmäßig ist, wären sie Gefahr gelaufen, die zu viel bezahlten Beträge verzinst wieder zurückzuzahlen. Laut dem Bund der Steuerzahler können viele Pendler mit einer Erstattung rechnen, falls kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde:

Wer bei seiner Steuererklärung 2007 die volle Entfernung von Wohnung zur Arbeit angegeben hat und wessen Steuerbescheid aufgrund dessen vorläufig ist, erhält automatisch die zu viel gezahlten Steuern zurück.

Steuerzahler, die die ersten 20 Kilometer zur Arbeit in ihrer Steuererklärung 2007 oder nur die Strecke ab dem 21. Kilometer angegeben haben, können das ihrem Finanzamt in einem formlosen Brief, in dem der Arbeitsweg genannt ist, mitteilen, dann wird der Steuerbescheid geändert. Sicherheitshalber sollten die Pendler möglichst schnell reagieren. Ansprüche auf Steuerrückzahlungen verjähren aber erst nach vier Jahren.

Wer sich bereits einen Freibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte hat eintragen lassen, für den ändert sich nichts.

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