STICHWORT: Ein-Euro-Jobs

Die "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung", wie die Ein-Euro-Jobs im Behördenjargon heißen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllen: erstens gemeinnützig und zweitens zusätzlich sein – will heißen, sie dürfen keine regulären Jobs verdrängen. Träger, beispielsweise Wohlfahrtsverbände und Kommunen, können bei der Arbeitsverwaltung Ein-Euro-Kräfte beantragen. In der Regel entscheiden Beiräte vor Ort, in denen auch Kammern und Gewerkschaften sitzen, ob ein Antrag genehmigt wird. In Trier ist ein solcher Beirat gerade im Aufbau. Sind die Stellen bewilligt, werden Arbeitslose ausgesucht, deren Profil passt, und in den Job vermittelt. In der Regel geschieht dies Verwaltung und Trägern zufolge freiwillig; wer länger als ein Jahr lang arbeitslos ist und sich weigert, das Angebot anzunehmen, muss aber damit rechnen, dass die Unterstützung um 30 Prozent gekürzt wird. Bei wiederholten Ablehnungen kann sie ganz wegfallen. Die Ein-Euro-Jobber dürfen nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten und erhalten einen Stundenlohn von einem bis zwei Euro, der nicht auf ihre Unterstützung angerechnet wird. Den Trägern zahlt die Arbeitsverwaltung eine Pauschale, die Höhe ist Verhandlungssache. Davon wird der Lohn bezahlt, der Rest geht für Verwaltungskosten und Qualifizierungen drauf. Bei Jugendlichen unter 25 Jahren muss der Arbeitgeber für eine Fortbildung sorgen, bei anderen Jobbern ist dies ebenfalls erwünscht, jedoch nicht vorgeschrieben. Die Stellen sind in der Regel auf sechs Monate beschränkt. Derzeit wird über unbefristete Ein-Euro-Jobs für ältere Arbeitslose diskutiert. Die Ein-Euro-Jobs sollen LangzeitArbeitslosen helfen, den Kontakt zur Arbeitswelt zu halten, sie qualifizieren und ihnen so eine Tür zurück in den ersten, regulären, Arbeitsmarkt öffnen. Ein wichtiger Grund ist aber auch die Arbeitslosenstatistik: Wer mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitet – und sei es für einen Euro –, taucht dort nicht mehr auf. (ik)

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